Ab dem 1. August kann Betreuungsgeld beantragt werden. Anspruch auf Betreu-ungsgeld haben Eltern, wenn sie für ihr Kind keine frühkindliche Förderung in öffent-lich geförderten Tageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Anspruch nehmen.
Wichtig ist dabei der Hinweis, dass der Anspruch auf Betreuungsgeld nur für Kinder, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden, besteht.
Betreuungsgeld wird ab 01.08.2013 in Höhe von 100 Euro monatlich und ab 01.08.2014 in Höhe von 150 Euro monatlich gezahlt.
Im Kreis Wesel gibt es die Anträge in den Bürgerbüros der kreisangehörigen Städte und Gemeinden oder in der Elterngeldstelle des Kreises Wesel.
Kreisdirektor Ralf Berensmeier: „Der Kreis ist für alle Antragsteller, die im Kreis We-sel wohnen, zuständig.“
Die ausgefüllten Anträge sind beim Kreis Wesel in der Elterngeldstelle, Jülicher Straße 4, 46483 Wesel, einzureichen.
Weitere Informationen gibt es bei der Elterngeldstelle des Kreises Wesel oder im Internet unter www.kreis-wesel.de.
Die Landesregierung hat zum Betreuungsgeld ein eigenes Informationsangebot ein-gerichtet. Wer mehr über die neue Leistung erfahren möchte, kann seine Fragen dort entweder telefonisch (0211 – 837 1912) oder per E-Mail ([email protected]) stellen.