Beschlussvorlage – neue Corona-Maßnahmen ab 4. November

Diese drastischen Corona-Regeln sollen laut Planung der Bundeskanzlerin Angela Merkel deutschlandweit ab dem 4. November in Kraft treten

UPDATE 28.10.2020 18.30 Uhr:

Beschlüsse werden bereits ab 2. November, und nicht wie in der Beschlussvorlage angekündigt am 4. November umgesetzt

Wie aus einem unserer Redaktion vorliegenden Entwurf für die Beschlussvorlage der Telefonkonferenz von Kanzlerin Angela Merkel der Telefonkonferenz mit den Ministerpräsidenten an diesem Mittwochnachmittag hervorgeht, sollen die Maßnahmen vom 4. November bis Ende November gelten.

In dem Entwurf werden die Bürger angehalten, Abstand zu halten die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu beschränken.

Nach Ablauf von zwei Wochen werden die Bundeskanzlerin und Regierungschefs der Länder sich erneut beraten und die durch die Maßnahmen erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.

Entwurf für die Beschlussvorlage – Wichtigste Maßnahme in der kommenden Zeit wird es sein:

  • Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet.

Dies soll verbindlich gelten. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen sollen entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert werden.

  • Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel.

Bund und Länder wirken bei den verstärkten Kontrollen zusammen.

  • Bürger werden aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche, auch von Verwandten zu verzichten.

Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

  • Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit soll, so ist geplant, ab sofort nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet.

Dies gilt verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert.

  • Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel.

Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen.

Dazu gehören

  • a. Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen
  • b. Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • c. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • d. der Freizeit-und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm-und Spaßbädern,
  • e. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.

Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sollen untersagt werden

Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist.

Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physiotherapien, bleiben weiter möglich.

Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

Der Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 25qm Verkaufsfläche aufhält.

Schulen und Kindergärten bleiben offen. Angesichts der hohen Infektionszahlen werden weitere Schutzmaßnahmen durch die Länder eingeführt.

Nothilfe

Für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen und Einrichtungen wird der Bund eine Nothilfe [Konzept wird in der MPK erläutert] gewähren, um sie für die finanziellen Ausfälle zu entschädigen.

Wirtschaftsbereiche

Jenseits der umfassenden temporären Beschränkungen führen bereits die bisherigen Maßnahmen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen.

Der Bund wird Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur-und Veranstaltungswirtschaft.

Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst.

Mitarbeiter

Auch in der Pandemie wir in Industrie, Handwerk und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen.

Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland, auch auf Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung, ein Hygienekonzept umsetzen und angesichts der gestiegenen Infektionszahlen auch nochmals anpassen.

Besondere Schutzvorkehrungen

Steigende Infektionszahlen führen zu einem Anstieg an Infektionen in medizinischen Einrichtungen und bei vulnerablen Gruppen. Deren Schutz stellt eine besondere Herausforderung dar. Deshalb haben die zuständigen Stellen je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren-und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen.

Dabei soll stets berücksichtigt werden, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Bei steigenden Infektionszahlen werden diese Maßnahmen entsprechend angepasst.

Der Bund hat durch die neue Testverordnung sichergestellt, dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden. Die verfügbaren Schnelltests sollen jetzt zügig und prioritär in diesem Bereich eingesetzt werden, um auch bei steigenden Infektionszahlen einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen.

Einhaltung der Quarantäneverordnungen

Bund und Länder werden die Information über die geltenden Corona-Maßnahmen noch einmal verstärken und durch möglichst einheitliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit erhöhen. Sie werden jedoch auch die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmenflächendeckend verstärken und dabei auch mittels verdachtsunabhängiger Kontrollen, insbesondere im grenznahen Bereich, die Einhaltung der Quarantäneverordnungen überprüfen.