Bedenken gegen neue Naturschutzgebiete in Gahlen


Der Kreisausschuss befasst sich am Mittwoch mit dem Antrag eines Gahlener Bürgers

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat am 6. Juli 2018 beschlossen, einen neuen Regionalplan Ruhrgebiet zu erstellen.

Dieser Plan wird auch festlegen, wie sich die Gemeinde Schermbeck in den nächsten 20 bis 25 Jahren entwickeln kann. Bis zum 28. Februar liegen die umfangreichen Planunterlagen im Kreishaus Wesel und beim RVR in Essen zu Jedermanns Einsichtnahme aus.

Das gesamte rot schraffierte Gebiet im Gahlener Heisterkamp östlich (unterhalb) der Deponiebereiche und weitere Flächen links, rechts und unterhalb des Luftbildausschnitts sollen nach den Vorstellungen der RVR-Planer als ein Bereich zum Schutz der Natur (BSN) ausgewiesen werden. Gegen die insgesamt etwa 138 Hektar der geplanten Heisterkämper BSN-Flächen, die zu dem bereits bestehenden Naturschutzgebiet Torfvenn“ hinzukämen, äußert ein Anwohner erhebliche Bedenken. Luftbild: Helmut Scheffler

Die Gemeinde Schermbeck hat bereits im Januar 2019 mehrere Änderungswünsche beschlossen (wir berichteten). Der Kreis Wesel befasst sich in der nächsten Sitzung des Kreisausschusses am 27. Februar ebenfalls mit den RVR-Planungen.

In dieser Sitzung wird auch ein Antrag eines Anwohners der Deponien in Schermbeck‐Gahlen beraten. Der Anwohner stellt fest, dass östlich der mehr als 40 Meter hohen Deponiekörper auf den Anwohnerparzellen ein neues Naturschutzgebiet mit zirka 138 Hektar durch den RVR geplant ist.

Sofern der RVR mit seiner übergeordneten Planung dieses Planungsziel vorgibt, muss der Kreis Wesel bei seiner zukünftigen Festsetzung von konkreten Naturschutzgebieten diesen Vorgaben weitgehend folgen. Rückblickend erinnert der Anwohner daran, dass diese Vorgehensweise auch bei dem gegenwärtig geltenden Landschaftsplan des Kreises Wesel vom Jahr 2004 angewandt wurde.

Die ökologische Begründung, diesen zusätzlichen Bereich als Naturschutzgebiet zum Erhalt bzw. zur Entwicklung von unberührten Feuchtwiesen auszuweisen, hält er für nicht nachvollziehbar. Die Brunnen für das größte Grundwasserfördergebiet in NRW liegen nur zirka drei Kilometer entfernt und beeinträchtigen die Wasserstände merklich.

Deponiebetrieb mit Lärm

Zudem ist für den Anlieger nicht erkennbar, wie aus dem noch für viele Jahre und Jahrzehnte angelegten Deponiebetrieb mit Lärm, Staub und hohen künstlichen Aufschüttungen unmittelbar daneben unberührte Natur auf den angrenzenden Privatparzellen entwickelt werden soll.

„All diesen ökologischen Zielen mit bezweifelbarem Erfolg steht jedoch eine sehr denkwürdige Wechselwirkung konkret gegenüber“, stellt der Gahlener fest und fügt hinzu, „durch den Naturschutz sinkt der Wert der Anwohnerparzellen in absehbarer Zeit, können die Deponieanwohner in möglichen Schadensersatzklagen gegen die Deponiebetreiber auch nur einen geringeren Ausgleich einfordern.“

Öffentliche Einschätzungen von Immobilienmaklern verbinden mit dem Naturschutz eine Kaufpreisminderung von 50 bis 70 Prozent. Diese Haftungsreduzierung sieht der Gahlener als falsches Signal an die beiden Deponiebetreiber, die schon in der

Vergangenheit durch Betriebsstörungen und Genehmigungsüberschreitungen aufgefallen sind. Wenn weniger einklagbarer wirtschaftlicher Schaden entstehen kann, steigert das aus der Sicht des Gahleners nicht die Ambition der Deponiebetreiber zu mehr Sicherheit auf ihren Anlagen. Außerdem sinke zeitnah der Kreditwert für diese Grundstücke.

Effektives Versagungsinstrument

Für den Gahlener ist weiterhin nicht hinnehmbar, dass die Behörden bei den Deponiebetreibern Betriebsstörungen mit Nachsicht und Rücksicht auf die wirtschaftlichen Folgen bearbeiten. Gegenüber den Deponieanwohnern und deren Interessen zur Grundstücksbewirtschaftung werde stattdessen über die Naturschutzauflagen ein effektives Versagungsinstrument aufgebaut, mit dem spätestens mittelfristig aufgrund bestehender Rechtsnormen und Gerichtsurteile fast alles verhindert werden könne. „Der kooperative Landschaftsschutz als häufig angeführtes Entkräftungsargument bietet lang‐ und mittelfristig keinen Schutz vor diesen Negativeffekten“, stellt der Gahlener fest.

Nach einer Einstiegsphase werde überprüft, ob durch einen freiwilligen Verzicht auf eine ertragsorientierte Bewirtschaftung die nur über umfangreiche Extensivierung erreichbaren Naturschutzziele nachweisbar sind. Wenn diese Ziele nicht erreicht werden, erfolgt der Wechsel vom kooperativen zum strikt direktiven Naturschutz. Erste Medienberichte bestätigen diese Prognose und verdeutlichen nach Einschätzung des Anwohners die Zukunftslosigkeit dieser Bereiche.

Kein Thema in der Sitzung

Der Gahlener ist nun gespannt, ob sich der Kreisausschuss in Wesel am Mittwoch (27.) für die Belange der Deponiebetreiber oder für das Anliegen der Anwohner entscheidet. Erstaunt musste er bereits in der vergangenen Woche zur Kenntnis nehmen, dass sein Antrag, der auch für die Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses des Kreises Wesel am 20. Februar bestimmt war, während der Sitzung nicht thematisiert wurde. H.Scheffler

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Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.