Anlässlich der Bundestagswahlen wendet sich die Ratsfraktion „Bürger für Bürger“ an den Bürgermeister mit einem Anliegen, dass behinderte Menschen betrifft:
Sehr geehrter Herr Grüter,
im kommenden Monat finden die Bundestagswahlen und im Mai nächsten Jahres die Kommunalwahlen statt. Uns ist wichtig, dass allen Menschen mit einer Behinderung die Möglichkeit gegeben wird, an den Wahlen teilzunehmen. Eine repräsentative Umfrage der Aktion Mensch hat ergeben, dass rund zehn Prozent der Befragten, die regelmäßig ins Wahllokal gehen, angaben, dass diese barrierefrei seien. Am häufigsten wurden von den Befragten fehlende Behindertentoiletten, fehlende Sitzgelegenheiten zum Ausruhen für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung sowie der erschwerte Zugang zum Wahllokal aufgrund von Treppenstufen genannt.
§ 46 Bundeswahlordnung schreibt vor, dass die Gemeindebehörden frühzeitig und in geeigneter Weise mitteilen sollen, welche Wahlräume barrierefrei sind. Damit soll gewährleistet sein, dass sich die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger schnell und zuverlässig ein Bild darüber machen können, ob ein Wahlraum für sie nutzbar ist. Das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V. in Berlin hat Empfehlungen und Checklisten mit Stand Juli 2013 herausgegeben, wie die Gemeinden die Barrierefreiheit auch für stark sehbehinderte´Bürgerinnen und Bürger sicherstellen können.
Wir möchten Sie bitten, dass sowohl § 46 Bundeswahlordnung als auch die Barrierefreiheit in den Wahlräumen bei den anstehenden Wahlen umgesetzt wird.
Mitgeteilt vom Fraktionsvorsitzenden Klaus Roth (Foto).