Angeklagter belastet die BP und den Staatsanwalt

Ölpellets-Skandal wird vor dem Landgericht Bochum behandelt

Mit dem Umweltskandal in der zur Deponie umgewandelten Abgrabung der Firma Nottenkämper hängt auch ein Prozess zusammen, der am Landgericht Bochum in der zweiten Strafkammer stattfindet und der sich gegen einen Gahlener Bürger richtet.

Dem Gahlener, der Mitgesellschafter der Firma Ruhrcarbon ist, die in der Lieferkette zwischen der Ruhr Oel GmbH (= Teil der BP) in Gelsenkirchen, der Firma RZB und der Deponie Nottenkämper versteckte Ölpellets geliefert hat, wird von der Bochumer Staatsanwaltschaft vorgeworfen, einen Abfall geschaffen zu haben und mit einer falschen Abfallschlüsselnummer an die Firma RZB geliefert zu haben, von wo er zur Deponie Nottenkämper gelangte.

Im bisherigen Verfahren hat der Staatsanwalt eine umfangreiche und belastende Anklage gegen den Gahlener erhoben, die nach Auffassung seiner Verteidiger unrichtig ist. In der Sitzung am Dienstag ging es dem Verteidiger Nils Holtkamp darum, im Rahmen einer zweieinhalbstündigen Verlesung einer 101-seitigen Einlassung den Nachweis anzutreten, dass die Darstellungen des Staatsanwaltes falsch sind. Dieser Staatsanwalt ist inzwischen nicht mehr für das Verfahren zuständig.

Im neuen Gebäude des Landgerichts Bochum muss sich ein Gahlener Angeklagter gegen die Vorwürfe eines Staatsanwaltes zur Wehr setzen, der inzwischen den Fall nicht mehr betreut und dessen Äußerungen vom Verteidiger in massiver Form zurückgewiesen wurden. In der Verteidigungsrede wurde am Dienstag deutlich, wie die Staatsanwaltschaft darauf verzichtet hat und noch verzichtet, den Produzenten der Ölpellets, die zur BP gehörende Ruhr Oel AG, juristisch zu belangen. Foto: Helmut Scheffler

„Die objektiven Rahmenbedingungen sind nicht oder falsch dargestellt worden“, stellte Holtkamp fest. Zudem enthalte die Stellungnahme des Staatsanwaltes zu viel Polemik. Vermeintliche Beweise seien gar nicht anwendbar oder aus dem Zusammenhängen herausgerissen. Es dränge sich der Verdacht auf, dass es dem Staatsanwalt darum gegangen sei, ein falsches Bild der Tatsachen zu zeichnen und „die gebotenen und ausbleibenden Ermittlungen in Richtung Ruhr Oel GmbH (= ROG) zu rechtfertigen.“

Die mit Fakten, Protokollen, Zeugenaussagen der Ruhr Oel GmbH-Mitarbeiter und mit E-Mails belegten Einlassungen des Angeklagten und seiner Verteidigung waren in sich sehr schlüssig, sodass man gespannt sein kann, wie der „neue“ Staatsanwalt am kommenden Dienstag um 10 Uhr darauf antworten wird. Die Verteidigung endete mit einem Dutzend zusammenfassender Statements, welche unter anderem die ROG und die Staatsanwaltschaft sehr belasten: „Der Angeklagte hat keinen Abfall geschaffen; dieser lag faktisch bereits bei Anlieferung durch die ROG vor. — Die, die ROG schwerstens belastende Aktenlage veranlasst die Staatsanwaltschaft nicht, gegen die ROG vorzugehen, obwohl diese die Fehldeklaration der Pellets an etlichen Stellen eingestand und die Beweggründe auch noch ausführlich erklärte. — Ein und dieselben Pellets werden ohne irgendein Zutun bei der Ruhrcarbon angeblich zum gefährlichen Abfall, dennoch darf die ROG dasselbe Material mit Kenntnis der Staatsanwaltschaft noch bis Ende Februar 2015 als ungefährlichen Abfall an andere Kunden ausliefern.“ Am Ende der Einlassungen stand der Eindruck im Raum, als habe man die eigentlichen Verursacher im großindustriellen Bereich seitens der Staatsanwaltschaft aus unerklärlichen Gründen geschont und einen „kleinen Fisch“ in der Lieferkette als Opfer gesucht. Es sehe so aus, als sei die Verantwortung rückverlagert worden, fasste der Richter Dr. van den Hövel die Einlassungen zusammen, als er den Verteidiger nach dem Kern der langen Einlassungen befragte und der Verteidiger diesen Eindruck bestätigte.

Während die Frage „Freispruch oder Verurteilung“ für den Angeklagten nachvollziehbar der wichtigste Part des Verfahrens ist, hat die 101-seitige Einlassung eine ganze Menge von fraglichen Vorgehensweisen im Feld der Beseitigung von Abfällen offen gelegt, die von einem allgemeinen Interesse sind und nichts mit der Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu tun haben. Ein paar Beispiele mögen das belegen.

Durch einen Sachverständigen soll die Richtigkeit eines Vorwurfes geklärt werden: Die ROG habe die mit Ruß verbundenen Ölpellets, die stark durch Schwermetalle und polyzyklische Kohlenwasserstoffe (PAK) belastet seien, mit einem falschen Datenblatt der Muttergesellschaft BP versehen und in etwa kostenneutral an das benachbarte Kraftwerk Scholven der EON als angebliches Nebenprodukt „Petrolkoks (Rußgranulat)“ geliefert. „Die ROG als Erzeuger des Abfalls war es doch“, so der Verteidiger, „die die möglicherweise gefährlichen Pellets als harmloses Produkt mit noch dazu eindeutig falscher Abfallschlüsselnummer ohne Hinweise auf die Gefährlichkeit des Materials in den Verkehr gebracht hat, nur um es günstig loswerden zu können.“

Wenn das Produkt bei der ROG bereits fehldeklariert war, dann erhebt sich für die Verteidigung die Frage, wieso die Bezirksregierung in Münster das Datenblatt abgesegnet habe, „ohne den Stoff auch nur ansatzweise zu prüfen“.

Um die Behauptung des Staatsanwaltes zu widerlegen, der Angeklagte habe die Fehldeklarierung erkennen müssen, führte der Verteidiger die Firma Nottenkämper an. Dort seien von der Firma RZB pro Jahr 150 000 t Material mit eingemischten Ölpellets angeliefert worden und laut Aussage des Geschäftsführers Thomas Eckerth pro 1000 t jeweils eine Probe von den Lkw-Ladungen gezogen worden. Bei keiner der 150 Proben jährlich sei eine besondere Auffälligkeit festgestellt worden.

Mit Angabe von Daten und Zeugen belegte der Verteidiger, dass die ROG bei der Bezirksregierung Münster erreichte, die Ölpellets als „Produkt“ zu bewerten. Durch diese Benennung waren die Pellets besser zu vermarkten.

Um den Angeklagten zu entlasten, erinnerte der Verteidiger an folgende Begebenheit: Bei einer großen Besprechung zwischen Landesumweltamt, Bezirksregierung Münster, Staatsanwaltschaft Bochum und der ROG mit insgesamt 16 Teilnehmern habe die Staatsanwaltschaft am 16. April 2014 „leider und für uns nicht nachvollziehbar vor der eigentlichen Diskussion um die korrekte Abfalleinstufung die Sitzung“ verlassen. Die ROG habe sich dann mit der Bezirksregierung Münster über die weitere Einstufung des Materials im Entsorgungsfall als ungefährlichen Abfall geeinigt. Der Verteidiger folgerte am Dienstag: „Hochrangige Experten und promovierte Akademiker erkennen hier trotz bester Insiderinformationen nicht die Gefährlichkeit des Abfalls; dem Facharbeiter … [die Red.: Angeklagten] wird aber diese Fähigkeit pauschal zugeschrieben. Mit Verlaub: Das ist absolut Nonsens.“

Ein Pressebericht, der 101 Seiten zu einer halben Seite zusammenschrumpfen lassen muss, kann den zuständigen Kontrollbehörden nicht die Arbeit abnehmen, den sorgsamen Umgang mit gefährlichen Gütern sicherzustellen. Wie gefährlich das aber ist, was der von den Behörden eingesetzte Gutachter der ahu AG in seiner Bewertung in Gahlen stark abschwächte (wir berichteten), ergibt die Summe aller vom Verteidiger zitierten Quellen.

Offensichtlich werden Pellets aber immer noch fehldeklariert. Um das zu belegen, fügte der Verteidiger mehrere Sicherheitsdatenblätter bei, unter anderem das letzte vom 22.10. 2015, das noch heute gelten soll. H.Sch.

 

 

 

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Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.