Achtung beim Kauf und Verkauf von Graupapageien!

EU-Bestimmungen wurden spürbar verschärft

Nicht immer wirken sich die Beschlüsse der Vertragsstaatenkonferenzen der Europäischen Union über den internationalen Handel mit Exemplaren gefährdeter Arten (CITES-Konferenzen) auch auf Tiere aus, die im Kreis Wesel gehalten werden. Anders nach der 17. Vertragsstaatenkonferenz, denn hierbei ist Ende Januar 2017 in Johannesburg (Südafrika) beschlossen worden einige Tierarten, die in ihren Herkunftsländern noch weit stärker als bisher in ihrem Bestand bedroht sind, hinsichtlich ihrer Schutzkategorie vom Status „besonders geschützt“ zu „streng geschützt“ hoch zu stufen.

Dies betrifft neben selten gehaltenen Reptilien wie der Krokodilschwanzechse und solchen mit zugleich interessanten Namen wie Psychedelischer Felsengecko und Himmelblauer Zwergtaggecko auch den bei Vogelhaltern besonders beliebten Graupapagei. Auf diese nicht unbedeutende Änderung der europäischen Arten-schutzvorschriften weist jetzt die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel hin.

Konkret dürfen Graupapageien, und zwar sowohl der übliche Kongo-Graupapagei als auch der etwas blasser gefärbte Timneh-Graupapagei, seit dem 4. Februar 2017 nur noch dann vermarktet werden (z. B. durch (Ver-)Kauf, Tausch oder Leihe), wenn hierfür zuvor eine EU-Verkaufsbescheinigung bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Wesel beantragt worden ist. Diese Bescheinigung, die stets mit einer vorherigen amtlichen Kennzeichnung der Tiere verbunden ist, muss bei einer etwaigen Weitergabe der Graupapageien zwingend mit ausgehändigt werden. Die Bestimmungen der Europäischen Union gelten sowohl für Händler und deren Kunden als auch für Halterinnen und Halter, die Graupapageien privat vermarkten wollen.

Die neuen Vorschriften sind übrigens keineswegs nur harmlose „Tiger“ aus Papier, sondern solche mit durchaus scharfen „Klauen“ und „Zähnen“. Die Folge: Wer Graupapageien ohne gültige EU-Verkaufsbescheinigung vermarktet, begeht eine Straftat, und diese kann gegenüber dem Verkäufer wie auch dem Käufer verfolgt werden. Die gute Nachricht: Halter, die nicht vorhaben, ihre Graupapageien zu vermarkten, müssen nichts veranlassen, für sie ändert sich rein gar nichts.

Weitere Informationen zu den neuen EU-Bestimmungen erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Wesel, Tel. 0281 / 207 – 2538 oder -3538, Frau Telahr und Frau Roweda.

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Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.