Abfallgebührenvergleich und Bankenfusion – offener Brief an Wirz

Der Zweckverband ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Entscheidungsgremium und könnte ersatzlos aufgelöst werden. Er verursacht schließlich auch Aufwendungen.
Sehr geehrter Herr Wirz,
vor einigen Tagen hat die Presse Ergebnisse eines Gebührenvergleichs für Abwasser und Abfall des Bundes der Steuerzahler NRW veröffentlicht. Danach gehört die Gemeinde Schermbeck bei der Abfallentsorgung in 2015 (14tägige Leerung eines 120-Liter-Restmüllgefäßes, 120-Liter-Bioabfallgefäß und Papierabfall) mit 418,80 € zu den teuersten Kommunen. Darin enthalten sind allerdings auch die Entsorgungskosten für den Sperrmüll und den Baum-/Strauchschnitt sowie im Gegenzug Einnahmen aus dem Verkauf von Alttextilien, Metallschrott und Papier.

Gründe für die insgesamt hohen Abfallgebühren sind die gegenüber anderen Anlagen überdurchschnittlichen Abfallbeseitigungskosten an den Kreis Wesel (281,21 € von 418,80 €) und die gegenüber 2014 gestiegenen Unternehmerleistungen. Die Neuausschreibung im Jahre 2014 hat ergeben, dass gegenüber 2014 (187.345 €) die Aufwendungen in 2015 um 143.164 € auf 330.509 € = + 76,4 % steigen. So schlagen sich darin unter anderen die Kosten für die Gefäßstellung Restmüll mit + 966 % und die Gefäßstellung, Leerung und der Transport des Papiers mit + 319 % nieder. Der gestiegene Unternehmeraufwand wirkt sich in der verglichenen Jahresgebühr von 418,80 € mit rund 42,00 € aus.
Auf meine Frage, ob die Erhöhungen der Unternehmerleistungen gegen die guten Sitten verstoßen, erhielt ich von der Schermbecker Verwaltung zur Antwort: „Die von der Gemeinde unter Beteiligung einer themenkompetenten Rechtsberatung europaweit durchgeführte Ausschreibung könne deshalb für diese nachteilige Preisentwicklung nicht verantwortlich gemacht werden.“

Mich würde interessieren, wie Sie die Erhöhungen der Unternehmerleistungen beurteilen und ob ggf. eine Neuausschreibung gerechtfertigt wäre?

Immer häufiger fusionieren Banken. Die Gründe hierfür sind bekannt. Alle beteiligten Stadt /Gemeinderäte haben im Juni 2015 jeweils mehrheitlich beschlossen, dass die Sparkasse Dinslaken Voerde-Hünxe mit der Verbandssparkasse Wesel-Hamminkeln-Schermbeck fusionieren. Grund: Anfang Mai 2015 prognostizierte die Spark. Din den Verlust für das Gj 2014 auf 7-9 Mill. €. Darüber hinaus ist eine Finanzspritze von 35 Mill. €, um das Eigenkapital für die Kreditvergabe zu erhöhen, erforderlich.

Am 16.06.2015 konnte der Presse entnommen werden, dass sich der Verlust auf 13,3 Mill. € erhöhen wird. Der Bürgermeister der Gemeinde Schermbeck verwies in der entscheidenden Ratssitzung darauf, dass gesetzliche Vorgaben eine umfassende Information der Ratsmitglieder verhindere. Somit wurde der Rat unter Zeitdruck dazu gedrängt, eine Entscheidung nach Bauchgefühl zu treffen. Der Gemeinderat ist m. E. nicht nur ein Gremium was Entscheidungen zu treffen hat, sondern zu allererst ein vom Bürger eingesetztes Kontroll(Aufsichts)organ. Informationen sind unabdingbar, um gewissenhaft Entscheidungen treffen zu können und sie gegenüber dem Bürger zu rechtfertigen. Ich habe beide Vorstände gebeten, mir die Bilanzen, G+V-Rechnungen und Lageberichte 2014 zu überlassen. Fehlanzeige!

Unsere Fraktion hätte erwartet, dass uns zumindest eine wertmäßige Übersicht differenziert nach einzelnen Konsolidierungsschritten der nächsten fünf Jahren vorgelegt wird. Fehlanzeige! Wir hätten erwartet, dass uns eine Stellungnahme über die eventuellen Risiken vor allem für die Bürgerinnen und Bürger in den jeweiligen Kommunen seitens der Aufsichtsbehörde des KreisesWesel, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen und des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes vorgelegt werden. Fehlanzeige! Bei jeder überplanmäßigen Ausgabe wird uns vom Bürgermeister mitgeteilt, dass zunächst die Aufsichtsbehörde gefragt werden muss. Die beschlossene Vereinbarung über den Zusammenschluss beinhaltet eine Zusammenlegung der Verwaltungsräte und der Mitglieder der Zweckverbände bis zum Jahre 2020. Der Verwaltungsrat besteht nach der Fusion dann aus den bisherigen 18 Mitgliedern der Spk Wesel und 15 bisherigen Mitgliedern der Spk Din, also insgesamt aus 33 Mitgliedern. Der gemeinsame Zweckverband wächst auf 70 Personen an (42 Spk Wesel, 28 Spk Din).

Der Zweckverband ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Entscheidungsgremium und könnte ersatzlos aufgelöst werden. Er verursacht schließlich auch Aufwendungen.

Nach den Angaben im Bundesanzeiger betrugen die Bezüge der Mitglieder des Verwaltungsrates der Spk Din 2013 54.080 €, die des Verwaltungsrates der Spk Wesel 100.399 €. Jedes Verwaltungsratsmitglied erhält in Wesel einen Pauschbetrag von 690 € zuzüglich ein Sitzungsgeld von 266 € pro Sitzung. Angaben, welche Aufwendungen für die Mitglieder im Zweckverband entstehen, werden leider nicht gemacht. Die Sitzungsgelder bewegen sich sicherlich in gleicher Größenordnung. Hochgerechnet bis zum Jahre 2020 entstehen sicherlich Aufwendungen in einer Größenordnung von 1,5 Mill. €. Nach der Fusion der Spk Din mit der Spk Wesel wächst die Bilanzsumme auf ca. 3,2 Mrd. € an. Dies entspricht der Bilanzsumme der Stadt- Sparkasse Gelsenkirchen (3,28 Mrd. €). Zum Vergleich: Die Bezüge der 15 Verwaltungsratsmitglieder der Stadt-Sparkasse Gelsenkirchen betrugen in 2013 45.900 €.

Unsere Fraktion, Bürger für Bürger, fragt sich: Wo bleibt der Sparwille der Mitglieder der Sparkassengremien, wenn dem Sparer zurzeit für seine Festgeldeinlagen bei Sparkassen Minizinsen gewährt werden.
Wir haben gefordert, die Sitzungsgelder auf ein normales Maß zu reduzieren. Ersatzlose Auflösung der bzw. des Zweckverbandes.
Uns würde einmal interessieren, wie der Bund der Steuerzahler NRW den Sachverhalt beurteilt.
Stimmen Sie uns zu, dass der Zweckverband keine gesetzliche Grundlage hat und aufgelöst werden könnte?

Der Verwaltungsrat bestimmt nach § 15 des Sparkassengesetzes NRW die Richtlinien der Geschäftspolitik und überwacht die Geschäftsführung. Oftmals hat man den Eindruck, dass aufgrund der ausgewiesenen Berufsbezeichnungen die erforderliche Sachkenntnis fehlt, eine Sparkasse mit einer Bilanzsumme in Milliardenhöhe zu überwachen. Nach § 10 Sparkassengesetz NRW besteht der Verwaltungsrat aus dem Vorsitzenden, mindestens vier, höchstens zehn weiteren sachkundigen Mitgliedern und zwei Dienstkräften der Sparkasse. Inwieweit ist ein Verwaltungsrat mit 30 Mitgliedern rechtskonform? Wie beurteilen Sie die Verfahrensweise, den Ratsmitgliedern ohne hinreichende Informationen eine Entscheidung abzuringen. Hat sich der Bürgermeister rechtskonform verhalten, gewünschte Informationen nicht weiterzugeben?

Klaus Roth