Bürgermeister Ernst-Christoph Grüter hat heute Nachmittag angekündigt, nicht mehr als Kandidat bei der nächsten Bürgermeisterwahl anzutreten.
Ein Kandidat der CDU für die nächste Wahl, die spätestens 2015 stattfindet, steht noch nicht fest.
Eigentlich endet die Wahlperiode im Jahre 2015, aber Grüter möchte von dem Niederlegungsrecht Gebrauch machen, das der nordrhein-westfälische Landtag am 20. März 2013 beschlossen hat.
Bis dahin galt der schwarz-gelbe Beschluss, die Wahlen für Bürgermeister und fürs Kommunalparlament zu trennen. „Ich war immer dagegen“, stellte Grüter gestern in der Rückschau fest und begrüßte die neue gesetzliche Regelung. Danach können Bürgermeister und Landräte durch eine vorzeitige Niederlegung ihres Amtes dafür sorgen, dass bereits bei der nächsten Kommunalwahl Bürgermeister und Gemeinderat gemeinsam gewählt werden. Grüter hat dazu gestern den Weg frei gemacht. „Man spart dabei leicht einen fünfstelligen Betrag“, nannte Grüter als einen wichtigen Grund für seien Entscheidung.
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