Neue Regeln zum Umgang mit dem Wolf hat der Bundestag am 5. März 2026 beschlossen. Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes sollen Weidetiere künftig besser geschützt werden. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Sascha van Beek begrüßt die Entscheidung ausdrücklich und sieht darin mehr Handlungsspielraum für Behörden und Jäger.
Neue Regeln zum Umgang mit dem Wolf besonders wichtig für den Kreis Wesel
Der Deutsche Bundestag hat Änderungen am Bundesjagdgesetz und am Bundesnaturschutzgesetz beschlossen. Ziel der neuen Regeln zum Umgang mit dem Wolf ist es, unter klaren und rechtssicheren Bedingungen Eingriffe bei problematischen Tieren zu ermöglichen.
Der Bundestagsabgeordnete Sascha van Beek betont die besondere Bedeutung der Entscheidung für den Kreis Wesel.
„Unsere Weidetierhalter brauchen verlässliche Unterstützung und endlich klare Regeln im Umgang mit dem Wolf“, erklärt van Beek. In den vergangenen Jahren sei die Region als Wolfsgebiet immer wieder von Problemen im Zusammenhang mit Wölfen und der Tierhaltung betroffen gewesen.
Schutz der Weidetiere bleibt zentrale Aufgabe
Auch mit den neuen Regeln zum Umgang mit dem Wolf bleibe der Herdenschutz ein wichtiger Bestandteil. Zäune und weitere präventive Maßnahmen seien weiterhin notwendig.
Van Beek weist jedoch darauf hin, dass diese Maßnahmen nicht immer ausreichen würden. „Wo es wiederholt zu Rissen kommt oder Problemwölfe auftreten, muss schnelles und unbürokratisches Handeln möglich sein“, sagt der CDU-Politiker. Nach seiner Einschätzung erhalten Jäger und Behörden durch die Gesetzesänderung nun praktikable Instrumente für ein wirksames Wolfsmanagement. Dadurch könnten Weidetiere besser geschützt und Konflikte im ländlichen Raum entschärft werden.
Ausgleich zwischen Artenschutz und Landwirtschaft
Van Beek betont, dass es beim Umgang mit dem Wolf um einen Ausgleich verschiedener Interessen gehe. „Der Wolf ist eine heimische Tierart und soll es auch bleiben. Aber Mensch, Nutztierhaltung und Wolf müssen in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden“, so van Beek.
Hintergrund zur Gesetzesänderung
Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes können die Bundesländer künftig revierübergreifende Managementpläne aufstellen, wenn sich der Wolf in einem günstigen Erhaltungszustand befindet.
Auf dieser Grundlage kann die Bejagung nach regionalen Erfordernissen erfolgen. Problemwölfe sollen zudem schneller und unbürokratischer entnommen werden können. Der präventive Herdenschutz bleibt dabei ein zentraler Baustein.























