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Schermbeck plant Wohn- und Geschäftshaus an der Weseler Straße

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Neues Wohn- und Geschäftshaus geplant – Beteiligung der Öffentlichkeit soll starten

Die Gemeinde Schermbeck will im Bereich Weseler Straße / Maassenstraße ein neues Wohn- und Geschäftshaus ermöglichen. Der Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss berät dazu am 1. Juli über die nächsten Schritte. Vorgesehen ist, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden einzuleiten – ein wichtiger Meilenstein im Bebauungsplanverfahren Nr. 57.

Schermbeck plant ein neues Wohn- und Geschäftshaus an der Weseler Straße.
Die Gemeinde Schermbeck will im Bereich Weseler Straße / Maassenstraße ein neues Wohn- und Geschäftshaus ermöglichen.. Foto: Petra Bosse

Hintergrund: Bebauungsplan Nr. 57

Bereits 2022 hatte der Ausschuss die Aufstellung des Bebauungsplans für das Areal beschlossen. Das Grundstück liegt aktuell im Geltungsbereich des alten Bebauungsplans Nr. 11 „Badbereich“ aus dem Jahr 1982, der eine Nutzung als Stellplatzfläche vorsieht – ein Konzept, das nie umgesetzt wurde und auch künftig als nicht erforderlich gilt.

Um eine sinnvolle Nachnutzung zu ermöglichen, wurde ein neuer Bebauungsplan erarbeitet. Das Stadtplanungsbüro, beauftragt vom Grundstücksinteressenten, hat der Verwaltung nun einen Entwurf vorgelegt.

Ziel: Wohnraum in zentraler Lage

Der Plan sieht ein drei- bis viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus mit Flachdach und ortstypischer Klinkerfassade in Braun vor. Damit sollen neue Wohnungen entstehen – insbesondere für ältere Menschen, die zentral wohnen möchten. Das Projekt folgt dem Prinzip der Innenentwicklung und will Bauland im bestehenden Ortsgefüge schaffen, ohne neue Flächen auszuweisen.

Beteiligung von Bürgern und Behörden

Als nächster Schritt im Verfahren steht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden an. Der Ausschuss soll am 1. Juli darüber beschließen, die entsprechenden Planunterlagen für einen Monat öffentlich auszulegen. Parallel sollen auch die Behörden und Träger öffentlicher Belange informiert und eingebunden werden – wie es das Baugesetzbuch vorschreibt.

Zuständigkeit des Ausschusses

Laut Zuständigkeitsordnung liegt die Entscheidung über die Einleitung dieses Beteiligungsschritts beim Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss. Mit dem geplanten Beschluss soll das Verfahren planmäßig weitergeführt werden.

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