StartAuto und VerkehrParken bei REWE Beeker: Neues Kamerasystem startet im Juli

Parken bei REWE Beeker: Neues Kamerasystem startet im Juli

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Das Parken bei REWE Beeker in Schermbeck wird ab dem 1. Juli 2026 neu geregelt. Auf dem Parkplatz an der Weseler Straße ersetzt ein kamerabasiertes System die bisherige Schrankenanlage.

Die Kameras erfassen an den Ein- und Ausfahrten die Kennzeichen der Fahrzeuge und berechnen daraus automatisch die Parkdauer. Für Kunden des Marktes bleibt das Parken weiterhin kostenlos. Die zulässige Höchstparkdauer beträgt 120 Minuten. Eine Parkscheibe ist künftig nicht mehr erforderlich.

Parken bei REWE Beeker bleibt kostenlos

Mit dem neuen Parkraumkonzept soll die Verfügbarkeit der Stellplätze verbessert werden. Dauerparken soll verhindert werden, damit Kunden des Marktes leichter einen freien Parkplatz finden. Auf die geltenden Regeln sollen zahlreiche Hinweisschilder auf dem Parkplatz aufmerksam machen.

Der Markt will seine Kunden vor dem Start der neuen Parkraumordnung noch einmal ausdrücklich informieren. Die Umstellung betrifft die Parkfläche des REWE-Marktes Beeker an der Weseler Straße in Schermbeck. Für den normalen Einkauf ändert sich vor allem der Ablauf: Statt Schranke und Parkscheibe zählt künftig die automatisch erfasste Aufenthaltsdauer.

Die Überwachung und Kontrolle der Parkfläche übernimmt das Düsseldorfer Unternehmen fair parken. Wer länger als 120 Minuten parkt, kann die Überschreitung nach Angaben des Marktes nicht nachträglich bezahlen oder ausgleichen. Eine Nachzahlungsoption besteht nicht.

Kunden sollten deshalb besonders auf die ausgeschilderte Höchstparkdauer achten. Die Regelung soll nach Angaben des Marktes nicht den Einkauf erschweren, sondern dafür sorgen, dass die Stellplätze während der Öffnungszeiten tatsächlich für Marktbesucher verfügbar bleiben.

Verlängerung für Termine an der Weseler Straße 5a

Eine Ausnahme gibt es für Klienten und Patienten der Dienstleister an der Weseler Straße 5a. Wenn ein Termin dort einen längeren Aufenthalt erfordert, können die ansässigen Dienstleister die zulässige Parkdauer entsprechend freischalten.

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