StartLokalesEU-Beschluss: Änderung des Schutzstatus des Wolfes

EU-Beschluss: Änderung des Schutzstatus des Wolfes

Veröffentlicht am

Symbolfoto: Pixabay

Der Ausschuss der Berner Konvention des Europarates hat einem Vorschlag der Europäischen Union zugestimmt, den Schutzstatus des Wolfes zu ändern.

Der Status soll dabei von „streng geschützte Tierart“ auf „geschützte Tierart“ herabgestuft werden. Die endgültige Entscheidung ist für Freitag, den 6. Dezember, vorgesehen.

Anzeige
Anzeige zum Freizeitspezial 2026 auf Schermbeck-Online

Zeitplan und Bedingungen für das Inkrafttreten

Die Änderung tritt in Kraft, wenn nicht mindestens ein Drittel der Vertragsparteien der Berner Konvention (17 von 50) innerhalb von drei Monaten Einspruch erhebt. Sollten dann weniger als ein Drittel der Parteien Einspruch erheben, gilt die Entscheidung nur für jene Länder, die keinen Einspruch eingelegt haben.

Über die Berner Konvention

Die Berner Konvention, offiziell als „Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume“ bekannt, ist ein internationales Abkommen des Europarates zum Naturschutz. Sie umfasst den Großteil des natürlichen Erbes Europas und bezieht auch einige afrikanische Staaten ein. Das Abkommen wurde am 19. September 1979 zur Unterzeichnung geöffnet und trat am 1. Juni 1982 in Kraft. Heute gehören ihm 50 Vertragsparteien an. Das leitende Gremium der Konvention, das Ständige Komitee, setzt sich aus Vertretern der Vertragsparteien zusammen.

Vergleich zu früheren Vorschlägen beim Wolf

Der Vorschlag der EU ist nicht der erste Versuch, den Schutzstatus des Wolfes in Europa zu ändern. Bereits 2022 hatte die Schweiz einen ähnlichen Vorschlag eingebracht, der jedoch scheiterte. Auch andere Arten waren bereits Gegenstand solcher Diskussionen: 2019 schlug Norwegen vor, den Schutzstatus der Ringelgans von Anhang II auf Anhang III zu ändern. Auch dieser Vorschlag fand keine Mehrheit.

Bedeutung des veränderten Schutzstatus

Die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes könnte erhebliche Auswirkungen auf den Naturschutz und die Managementstrategien in Europa haben. Während Befürworter argumentieren, dass eine flexiblere Regulierung notwendig sei, um Konflikte mit menschlichen Interessen wie der Landwirtschaft zu mindern, warnen Naturschützer davor, dass die Erholung der Wolfspopulation gefährden könnte.

Die endgültige Entscheidung wird mit Spannung erwartet und könnte die Richtung zukünftiger Naturschutzpolitik in Europa maßgeblich beeinflussen.

Kontakt zur Redaktion

Haben Sie Fragen oder Anliegen? Kontaktieren Sie uns gerne E-Mail an [email protected] Unsere Redaktion freut sich auf Ihre Nachricht und ist immer interessiert an Kritik, Lob und neuen Ideen und Themen für unsere Berichterstattung.

NEUSTE ARTIKEL

T.D.R. Schermbeck Rhade löst Formationsgemeinschaft auf

Die Formationsgemeinschaft T.D.R. Schermbeck Rhade wird aufgelöst. Wie der Tanzclub Grün-Weiß Schermbeck mitteilt, endet damit nach fünf Jahren die Zusammenarbeit mit der Tanzsportabteilung des...

Weseler Esel sucht Besitzer

Wem gehört dieser Esel? Auf einem Spielplatz in Wesel ist eine lebensgroße Eselstatue gefunden worden. Die Polizei geht von Diebstahl und Sachbeschädigung aus und...

Einschulung Schermbeck 2027: Anmeldung für Grundschulen startet Ende September

Für die Einschulung Schermbeck 2027 können Eltern ihre Kinder vom 29. September bis 1. Oktober 2026 anmelden. Die Anmeldung findet am Hauptstandort der Gemeinschaftsgrundschule...

Erasmus+: Gesamtschule Schermbeck erlebt die EU hautnah

Schüler der Gesamtschule Schermbeck erkunden bei einer Erasmus+-Reise Brüssel, das EU-Parlament und europäische Institutionen. Mit einer viertägigen Bildungsreise nach Brüssel vom 30. Juni bis 3....

Klick mich!