StartLokalesZeigen Fotos und Video einen verletzten Wolf zwischen Schermbeck und Erle?

Zeigen Fotos und Video einen verletzten Wolf zwischen Schermbeck und Erle?

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Anhand der Aufnahme könnte es sich bei dem verletzten Tier um einen Wolf handeln. Foto: Privat

Der Redaktion wurden Fotos und ein Video eines schwer verletzten Tieres zugesendet. Das Tier, dem der rechte Vorderlauf fehlte, wurde am Donnerstag (21.11.) gegen 10.30 Uhr zwischen Schermbeck und Erle gesichtet.

Möglicherweise Wolf

Anhand der Aufnahmen könnte es sich bei dem verletzten Tier um einen Wolf handeln. Wie Wilhelm Deitermann, Pressesprecher des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), auf Anfrage erklärte, seien die Bilder und das Video bereits bei den zuständigen Ortsbeauftragten eingegangen. Allerdings muss zunächst überprüft werden, ob es sich tatsächlich um einen Wolf handelt.

Verifizierung durch Experten

Die Prüfung der Aufnahmen sei laut Deitermann nicht einfach und werde daher mit Unterstützung des Lupus Instituts durchgeführt. Dieses Institut ist auf die Analyse und Bewertung von Wolfsnachweisen spezialisiert und koordiniert ein bundesweites Monitoring. „Hier gibt es ein bundesweites Monitoring zum Auswerten der Bilder“, erklärte Deitermann.

Schwer verletzter Wolf in Schermbeck Förderkulisse Westmünsterland gesichtet
Foto: Privat.

Schwierige Entscheidungen: Eingreifen oder nicht?

Die Aufnahmen des schwer verletzten Tieres werfen Fragen auf, ob ein menschliches Eingreifen gerechtfertigt wäre. Der Gedanke, das Tier von seinen Schmerzen zu erlösen, liegt dabei nahe.

Dazu erklärte Deitermann: „Der Mensch darf an keiner Stelle Einfluss nehmen. Die Natur hat immer Wege, das zu regeln, denn Wildtiere sterben auch. An Verletzungen, Krankheiten oder eines natürlichen Todes.“

Er fährt fort: „Sollte der Mensch für das Leid eines wilden Tieres verantwortlich sein, gibt es die moralische und ethische Pflicht diesem Tier Hilfe zu leisten. Für beide Fälle gibt es entsprechende Paragrafen im Bundes Naturschutzgesetz. Welcher Paragraf in diesem Fall zum Einsatz kommen würde, lässt sich aktuell in der Kürze der Zeit nicht klären und es kann in diesem Fall keine eindeutige Entscheidung gefällt werden, da bei einem Wolf, der unter ganz besonderem Artenschutz steht, noch weitere Faktoren betrachtet werden müssten“.

Diese Haltung spiegele das Prinzip der Wildnis wider: „Wir müssen uns daran gewöhnen, dass Wildnis auch grausam sein kann, wenn wir lernen, Wildnis auch wieder Wildnis sein zu lassen“, so Deitermann.

Die Redaktion weist darauf hin, dass ihr der Name des Urhebers der Fotos und des Videos vorliegt.

Beim Laden des Videos werden Daten an YouTube/Google uebermittelt.

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