StartKreis WeselGeflügelpest: Ab sofort Stallpflicht in Schermbeck, Hünxe und Dinslaken

Geflügelpest: Ab sofort Stallpflicht in Schermbeck, Hünxe und Dinslaken

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Die Geflügelpest ist an den Grenzen des Kreis Wesel ausgebrochen, deshalb gilt ab sofort die Stallpflicht. Aktuell sind Schermbeck, Hünxe und Dinslaken betroffen. Geflügelhalter im restlichen Kreisgebiet sollten sich darauf vorbereiten.

Nach dem Auftreten der Aviären Influenza (HPAIV, Geflügelpest) in Bottrop-Kirchhellen gilt ab sofort in Schermbeck, Hünxe und Dinslaken Stallpflicht für Geflügel. Grund dafür ist, die Überwachungszone, diese besteht aus der inneren Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und aus der äußeren Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. Im Kreis Wesel liegen östliche Bereiche von Schermbeck, Hünxe und Dinslaken in der Sperrzone.

Der Kreis Wesel hat eine Allgemeinverfügung für die Sperrzone mit den erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen errichtet, diese sind online einsehbar. So gilt ab sofort, bis auf Weiteres in der gesamten Sperrzone Stallpflicht für Geflügel. Außerdem ist auch die Sperrzone ist mit einer interaktiven Karte online einsehbar.

Stallpflicht auch für Hausgeflügel

Die Stallpflicht bei der Geflügelpest für Hausgeflügel gilt für konventionelle Betriebe und Biobetriebe. Auch private Halter von Hausgeflügel sind von der Stallpflicht betroffen.

Entsprechend der ab sofort geltenden Allgemeinverfügung dürfen alle Halter von Geflügel in den entsprechenden Bereich, mit sofortiger Wirkung Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (z. B. Schutzvorrichtung, Voliere).

Geflügel nicht an Stellen füttern, die auch für Wildvögel zugänglich sind

Damit Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel verhindert wird, dürfen Geflügelhalter grundsätzlich ihr Geflügel nicht an Stellen füttern, die für Wildvögel zugänglich sind, oder mit Oberflächenwasser tränken werden, das für Wildvögel erreichbar ist. Sowie die Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich gelagert werden. So soll die Verbreitung der Geflügelpest verhindert werden.

Geflügelbestand bei der Tierseuchenkasse melden

Der Kreis Wesel bittet alle Geflügelhalter, deshalb die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen zu hinterfragen und zu verbessern. Wer seinen Geflügelbestand noch nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet hat, muss dies unbedingt sofort nachholen. Anmeldeunterlagen finden Halter auf der Seite der Landwirtschaftskammer. Das Veterinäramt steht per Mail oder Telefonisch zu Verfügung.

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