326 Fahrzeuge waren zu schnell auf der Gahlener Straße unterwegs

Symbolfoto

Nach der Verkehrskontrolle der Kreispolizei Wesel auf der Gahlener Straße, müssen nun 243 Fahrzeugführer mit einem Bußgeld rechnen – Streckenschnellster war ein Motorradfahrer mit 137 km/h

Am Dienstag führte der Verkehrsdienst der Kreispolizei Wesel auf der Gahlener Straße, Höhe der Zufahrt zum Waldfriedhof Gartrop eine Überwachung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der erlaubten 70 km/h durch.

Bereits in der vergangen Monaten kontrollierten Polizisten auf dem Streckenabschnitt an verschiedenen Stellen die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, mit dem Ergebnis, dass eine weitere Überwachung dieses Streckenabschnitts notwendig ist.

Der Grund: Auf der Gahlener Straße sei es laut Mitteilung der Polizei in der Vergangenheit wiederholt zu schweren Verkehrsunfällen gekommen.

Zuletzt kollidierte ein Motorfahrer mit einem Wildschwein, wobei sich der Motorradfahrer schwer verletzte.

Das Ergebnis der aktuellen Messung ist nach wie vor alarmierend:

In der Messzeit von vier Stunden und 20 Minuten waren insgesamt 326 Fahrzeuge zu schnell unterwegs.

  • 243 Fahrzeugführer werden ein Bußgeldbescheid über ein Verwarnungsgeld erhalten.
  • 83 Fahrzeugführer waren so schnell unterwegs, dass ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird.
  • Von diesen 83 Fahrzeugführer werden 44 einen oder mehrere Punkte in Flensburg erhalten.
  • Zwölf dieser 44 Fahrzeugführer werden zusätzlich Fahrverbote zwischen einem und drei Monaten erhalten.

Die Polizisten können Geschwindigkeitsmessungen auch mit zwei Kameras gleichzeitig durchführen – so auch bei dieser Messung. Somit können Fahrzeuge von vorne und hinten gleichzeitig in den Messbildern abgelichtet werden. Damit erhalten auch Fahrer von Motorrädern Bußgeldbescheide.

Insgesamt waren 81 Motorräder zu schnell unterwegs

Die acht schnellsten Motorräder wurden mit den Geschwindigkeiten von 118 km/h, 120 km/h, 131 km/h, 134 km/h, 138 km/h, 139 km/h, 155 km/h und 157 km/h gemessen.

Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h nach Toleranzabzug von 3 km/h bzw. 3% bei gemessenen Geschwindigkeiten über 100 km/h, ist neben dem Erhalt von zwei Punkten in Flensburg auch ein Fahrverbot die Folge.

Spitzenwert vom letzten Jahr nicht übertroffen

Einzig positiv zu erwähnen bleibt, dass der „Spitzenwert“ eines Motorradfahrers aus der letzten Messung im März von 162 km/h diesmal nicht übertroffen wurde.

Abgesehen davon appelliert die Polizei insbesondere noch einmal an die Motorradfahrer: Denken Sie daran, Sie haben keine Knautschzone! Fahren Sie in Ihrem eigenen Interesse vorausschauend und vorsichtig! Wir wollen, dass Sie sicher zu Ihren Lieben nach Hause kommen! Und Ihre Lieben wollen das auch! Denken Sie daran, bevor Sie Gas geben!

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