Antrag der BfB-Fraktion abgelehnt – 30 Km/h-Bereich „Im Aap.“

Mit Schreiben vom 07. Dezember 2014 beantragte die BfB-Fraktion im Rat der Gemeinde Schermbeck die Einrichtung eines „
Der Antrag wurde am 19. Februar 2015 durch den Kreis Wesel als zuständige Straßenverkehrsbehörde abgelehnt.

Zur Begründung heißt es:

Gemäß §45 StVO können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen und Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. §45 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 9 Satz 2 StVO setzt jedoch für Beschränkungen des fließenden Verkehrs eine Gefahrenlage voraus, die auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen ist und das Risiko einer Beeinträchtigung allgemeiner Rechtsgüter (Leben und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern sowie öffentliches und privates Sacheigentum) erheblich übersteigt.

Die BfB-Fraktion stützt sich bei Ihrem Antrag zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf das subjektive Empfinden der Anwohner. Insbesondere würde in den Sommermonaten das Verkehrsaufkommen aufgrund des starken Andrangs auf die Kneipanlage des Heimatvereins Gahlen steigen. Zudem nützten dort viele Kinder und ältere Mitbürger/innen die Straße mit dem Fahrrad oder gehen dort zu Fuß. Dazu sei die Straße nicht gut ausgebaut und die Ein- und Ausfahrt zur Sportanlage sei unübersichtlich.

Das angesprochene Teilstück der Gemeindestraße „Im Aap“ liegt jedoch außerhalb einer geschlossenen Ortschaft und ist nur lückenhaft bebaut. Es handelt sich um einen ca. vier Meter breiten Wirtschafts- bzw. Gemeindeverbindungsweg mit unbefestigten Banketten, der überwiegend Anliegerverkehr aufnimmt und Durchgangsverkehr nicht ermöglicht.

Seit 2008 ereigneten sich im Bereich der Straße „Im Aap“ insgesamt vier Unfälle mit Sachschaden. Die Unfalllage gilt somit unauffällig.

Alle an der Bewertung des genannten Streckenabschnitts beteiligten Behörden sehen keine Kriterien erfüllt, die die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit rechtfertigen würden. Im Übrigen wurde die Sache bereits im Jahr 2004 rechtlich geklärt.

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