Zukünftig nur 80 km/h auf der A31 in Teilbereichen

Auf der A31, Anschlussstelle Gladbeck bis Autobahndreieck Bottrop, Fahrtrichtung Bottrop, soll die Geschwindigkeit auf 80 km/ reduziert werden.

Die Unfallkommission der Bezirksregierung Münster für Autobahnen hat getagt: Vorschläge sollen so bald wie möglich umgesetzt werden.

Münster (pd). Vor wenigen Tagen hat die jährliche Sitzung der Unfallkommission für Autobahnen im Regierungsbezirk Münster stattgefunden. Unter dem Vorsitz der Bezirksregierung Münster trafen sich Fachleute der Polizei und des Landesbetriebs Straßenbau NRW.

Im Fokus stand ein Teilstück der Autobahn A31 – Anschlussstelle Gladbeck bis Autobahndreieck Bottrop, Fahrtrichtung Bottrop. Hier soll es insbesondere in verkehrsärmeren Zeiten in diesem Bereich zu Unfällen kommen. Einige Zusammenhänge für die Unfälle seien laut Bezirkregierung unangepasste Geschwindigkeiten, zu geringe Sicherheitsabstände und Unachtsamkeit der Unfallverursacher.

Im direkten Bereich des Autobahndreiecks Bottrop

Daher wird im direkten Bereich des Autobahndreiecks Bottrop – rund 1.300 Meter vor der Auffahrt zur A 2 – zukünftig die derzeitige zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf 80 km/h reduziert.

Die Unfallkommission ist gesetzlich zur Bekämpfung von Verkehrsunfällen verpflichtet und wertet die von der Polizei ermittelten Unfalldaten aus. Hierzu werden einzelne Streckenabschnitte näher betrachtet, um Hinweise auf die Unfallursachen zu erhalten. Anschließend beschließt die Unfallkommission über geeignete Maßnahmen, um die Verkehrssicherheit in den betroffenen Abschnitten zu erhöhen.

Im Jahr 2019 wurden für den Regierungsbezirk Münster insgesamt 16 Abschnitte identifiziert, auf denen sich überdurchschnittlich viele Unfälle ereignet haben. Gegenüber dem Vorjahr (13) ist hier eine geringe Steigerung zu verzeichnen.

Für einige Bereiche der Autobahnen im Regierungsbezirk Münster hat die Unfallkommission unter anderen die folgenden Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beschlossen:

A 2, Autobahnkreuz Recklinghausen bis Anschlussstelle Herten, Fahrtrichtung Oberhausen

In einem Abschnitt von rund 700 Metern wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe auf 80 km/h reduziert.

A 2, Anschlussstelle Essen/Gladbeck bis Autobahndreieck Bottrop, Fahrtrichtung Oberhausen

Die bereits bestehende Geschwindigkeitsreduzierung auf 120 km/h – zeitlich beschränkt zwischen 6-19 Uhr – im Bereich Autobahndreieck Bottrop bis Anschlussstelle Oberhausen-Königshardt wird zukünftig bereits ab der Anschlussstelle Essen/Gladbeck gelten. Da sich die bereits geltende Geschwindigkeitsreduzierung aus dem Jahr 2017 zur Unfallbekämpfung bewährt hat, wird der Bereich ab der Anschlussstelle Essen/Gladbeck aufgrund der Unfallentwicklung im vergangenen Jahr dort nun mit einbezogen.

Die Maßnahmen sollen baldmöglichst umgesetzt und im kommenden Jahr von der Unfallkommission auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.

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