Ein 55-jähriger Schermbecker wurde am Donnerstag in einem Folgeprozess vom Schöffengericht in Dorsten zu einer Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.
Im November 2016 hat der Mann aus Schermbeck in einem Dorstener Elektronik-Markt seine Hose geöffnet und vor drei Kindern im Alter von 3, 5 und 14 Jahren sein Glied entblößt.
Damit blieb das Gericht unter der von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen sexuellen Missbrauchs.
Die Tat hatte sich im September 2016 in einem Dorstener Elektronik Markt ereignet. Zu dieser Handlung sei es gekommen, so der Angeklagte im Prozess, weil er mit seiner erkrankten Frau längere Zeit keinen Sex haben konnte. Durch den Anblick des Mädchens habe er eine sexuelle Erregung verspürt, gestand der Schermbecker seine Tat im Prozess.
Ebenso soll der Mann auch hinter zwei Mädchen im Alter von drei bis fünf Jahren gestanden haben. Die Ladendetektive beobachteten ihn dabei, wie er mit seinem entblößten Glied die Haare der Mädchen berührte. Diesen Vorwurf allerdings bestritt der Schermbecker. Auch konnte dieser Vorfall nicht mit der Videokamera eingefangen werden, da dieser Bereich außerhalb der Überwachungskamera war.
„Es ist erschreckend gewesen, mit welcher Gleichgültigkeit der Täter gestanden hat, wie ihn der Anblick eines 14-jährigen Mädchens in einer Winterjacke erregte und in welch einem gleichgültigen Ton er seine Tat gestanden hat“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Sie sehe hier, so die Staatsanwältin, auch wenn die Kinder ohne Schaden davongekommen sind, ein sehr großes Gefährdungspotenzial.
Kinder haben nichts mitbekommen
Zu Gunsten des Täters wurde gewertet, dass keiner der Mädchen gesehen hat, wie der Mann an seinem entblößten Glied spielte.
Dies legte die Strafverteidigerin zu Gunsten ihres Mandanten aus. „Versuchter Exhibitionismus ist nicht strafbar und wegen sexuellen Missbrauch ist der Straftatbestand nicht erfüllt, da es die Kinder nicht mitbekommen haben“.
Mit dem Strafmaß von zehn Monaten auf Bewährung und einer Bewährungsfrist von drei Jahren habe es sich das Gericht nicht leicht gemacht, sagte die Vorsitzende Richterin. Strafmildernd habe sich ausgewirkt, dass der Mann seine Tat gestanden habe.
Im weiteren Verlauf führte die Richterin hinzu, dass sie keine krankhafte Neigung sehe, da der Täter nicht vorbelastet oder vorbestraft ist.
Für den Biss in die Hand eines Sicherheitsbeamten, der den Angeklagten im Laden verfolgt und festgehalten hatte, setzte das Gericht eine Geldstrafe wegen Körperverletzung von 120 Tagessätzen a´50 Euro an. Für die nächsten zwei Jahre muss der Schermbecker nun mit einem Bewährungshelfer zusammenarbeiten. Petra Bosse