Alles neu macht…der Frühling, oder in diesem Fall die Bauhofmitarbeiter.
Nach Abschluss der Baum- und Strauchschnittpflegemaßnahmen im Gemeindegebiet Schermbeck hat der Bauhof damit begonnen, die marode Zaunanlage am Spielplatz Bricht zu erneuern, denn die bestehende Zaunanlage entsprach nicht mehr den Vorschriften.
In Bebaunungsplänen, oder auch anderen Satzungen ist genau vorgeschrieben, wie Einfriedungen aussehen müssen. Zäune, Schutzgitter und ähnliche Abgrenzungselemente sind so zu gestalten, das sie nicht zum klettern verleiten und keine Gefährdung darstellen.
Dabei dürfen keine spitzen, scharfkantigen oder hervorspringende Teile verwendet werden.
Darüber hinaus gibt es auch Richtlinien, was Zäune oder Zaunanlagen betrifft. Als Orientierungsgrößen gelten für Mauern oder Zäune, die als symbolische Grenze gelten sollen, rund 40 cm bis 90 cm Höhe. Als Sichtschutz sollte die Höhe von Mauer oder Zaun in etwa 170 cm bis 190 cm betragen.
Mit einem Abschluss der Maßnahme ist bis zum Ende der Woche zu rechnen.
Foto: Gemeinde Schermbeck