Kreis Borken hat auch einen Wolf- Identität unbekannt – Die Gemeinde Reken gehört zur Pufferzone um das Wolfsgebiet Schermbeck.
Wie das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) heute bestätigt gibt es nun auch einen Wolfsnachweis im Kreis Borken.
Am 09. März 2020 wurde ein Wolf kurz vor Mitternacht von einer Wildkamera in einem Waldgebiet bei Reken erfasst.
Verbleib, Identität und Geschlecht des Wolfes sind nicht bekannt.
In Nordrhein-Westfalen werden über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums auf der gesamten Landesfläche Haus- und Nutztierschäden entschädigt, bei denen der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde.
Weitere entschädigungsfähige Kosten sind beispielsweise angefallene Tierarztkosten oder Schäden an der Zäunung. Die Gemeinde Reken gehört zur Pufferzone um das Wolfsgebiet Schermbeck. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert. Informationen zu den möglichen Förderungen geben die jeweiligen Bezirksregierungen.