Wolf: Verwaltungsgericht soll nun ein Urteil über Gloria fällen

Schäfer Kurt Opriel klagt auf die Erteilung einer Genehmigung zur Tötung der Wölfin „Gloria“ im Wolfsgebiet Schermbeck.

Das Klageverfahren wird am Donnerstag, 6. Mai 2021 am Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelt.

Die Wölfin Gloria hat wiederholt Schafe des Schäfers Opriel aus Hünxe gerissen. Der Schäfer hat sich im Juli 2020 mit der Klage gegen die Ablehnung seines Antrags auf Entnahme der Wölfin durch den Kreis Wesel gewandt und im Dezember 2020 im Wege eines Eilverfahrens die Verpflichtung des Kreises Wesel zur Erteilung der nach dem Bundesnaturschutzgesetz hierzu erforderlichen Ausnahmegenehmigung begehrt.

Durch Beschluss vom 6. Januar 2021 hat die 28. Kammer des Verwaltungsgerichts entschieden, dass der Kreis Wesel im Eilverfahren nicht zur Erteilung einer Genehmigung zur Tötung der Wölfin „Gloria“ verpflichtet werden kann. Nach Auffassung des Kreises Wesel und des Ministeriums stellt die konsequente Anwendung von Herdenschutzmaßnahmen eine zumutbare Alternative zur Entnahme bzw. Vergrämung dar, hieß es seinerzeit.

Vom Gericht ist zu klären sei nun, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Tötung der Wölfin „Gloria“ vorliege. Der Wolf gehört zu den streng zu schützenden Tierarten. Grundsätzlich sei seine Tötung verboten. Das nationale und europäische Artenschutzrecht lassen seine Tötung nur in Ausnahmen zu.

Nach Auffassung des Kreises Wesel und des Ministeriums stellt die konsequente Anwendung von Herdenschutzmaßnahmen eine zumutbare Alternative zur Entnahme bzw. Vergrämung dar.