Wie geht es für die ehemalige Jugendherberge weiter?

Was kann aus der ehemaligen Dorstener Jugendherberge Im Schöning werden? Diese Frage beschäftigt nach der Stilllegung des Betriebs nicht nur Anwohner, sondern viele Dorstener. Tatsächlich ist hier aber aufgrund der Rechtslage nur ein Weiterbetrieb als Beherbergungsbetrieb möglich, für den es eine Sondernutzungserlaubnis gibt.

Konkrete Anfragen gab es dagegen beispielsweise schon für Mutter-Kind-Einrichtungen oder für eine Heimstatt zur Betreuung von Pflegekindern. Dies sind allerdings Wohnnutzungen, die an dieser Stelle grundsätzlich ausgeschlossen sind.

Foto: G. Bludau

Es gilt der gesamtgesellschaftliche Anspruch, dass der Außenbereich nicht über den historisch gewachsenen Baubestand hinaus zersiedelt wird. Diese Vorgaben kann die Stadt auch nicht beeinflussen, da es sich um Bundesgesetze und Erlasse des Landes handelt.

Stadtbaurat Holger Lohse: „Uns ist bewusst, dass die bevorzugte Lage die Phantasie von Bauherren und Investoren anregt. Allerdings gehört es zur Wahrheit dazu, auf die sehr begrenzten Möglichkeiten an dieser Stelle hinzuweisen.“

Text: Stadt Dorsten

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