Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen zur Verleihung der Schermbecker Ehrenamtsmedaille für das Jahr 2023
Jedes Jahr wird das besondere Engagement von ehrenamtlich tätigen Schermbeckern durch die Verleihung der Schermbecker Ehrenamtsmedaille gewürdigt. Die Auszeichnung umfasst eine Ehrenamtsmedaille, eine Urkunde und ein Preisgeld von 500 € und wird an verdiente Schermbecker Personen, Gruppen oder Vereine verliehen. Die Nominierung erfolgt aufgrund von Vorschlägen aus der Bürgerschaft.
Die Schermbecker Bürger, Vereine, Gruppierungen und Verbände sind daher aufgerufen, bis 15. April 2023 ihre Vorschläge für die Verleihung der Ehrenamtsmedaille im Jahr 2023 einzureichen. Dies ist eine hervorragende Gelegenheit, um die Arbeit von Menschen, die sich in besonderer Weise für das Wohl ihrer Gemeinschaft einsetzen, zu würdigen und zu feiern, und auch eine Anerkennung für die harte Arbeit und das Engagement, das diese Menschen in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit stecken.
Kontakt
Die Vorschläge für die Verleihung der Ehrenamtsmedaille können in schriftlicher Form bis zum 15. April 2023 beim Bürgermeister der Gemeindeverwaltung eingereicht werden, um die hervorragende Arbeit der Schermbecker Ehrenamtlichen zu würdigen.
Anschrift: Gemeinde Schermbeck, Weseler Straße 2, 46514 Schermbeck; Email: [email protected].
Die Vorschläge sollen neben einer sachlichen Begründung zu den besonderen ehrenamtlichen Ver-diensten die individuellen Kerndaten der/des Vorgeschlagenen enthalten (Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Beruf zum Zeitpunkt des Vorschlages und Anschrift).
Ein Gremium, welches sich aus je einem Vertreter der Kulturstiftung, des Marketing-Vereins „Wir sind Schermbeck“, den Schulleitungen, der Heimatvereine, der Werbegemeinschaft, der Kirchen, des Gemeindesportverbandes, des Seniorenbeirates und dem Bürgermeister zusammensetzt, wird in nichtöffentlicher Sitzung mit Stimmenmehrheit dann eine Auswahl treffen.
Hinweis: Da der/die Träger/in der Ehrenamtsmedaille für das Jahr 2022 zusammen mit dem/der Träger/in 2023 in einer Sitzung des Vergabeausschusses im Mai 2023 ermittelt wird, können Vorschläge, die bereits für 2022 eingereicht wurden, auch nochmals für 2023 eingereicht werden.