Corona-Schutzimpfungen in Hausarztpraxen – Die aktuellen Corona-Impfungen bedeuten für Ärzte einen nicht unerheblichen Aufwand
Immer häufiger wird darüber spekuliert, was ein Arzt eigentlich an einer Impfung verdient. Wenn es nach den Meinungen vieler Menschen in den sozialen Netzwerken geht, dann verdient sich ein niedergelassener Hausarzt angeblich daran eine „goldene Nase“. Was aber steckt wirklich dahinter?
Seit Anfang des Jahres wird in Deutschland gegen das Coronavirus geimpft. Nicht nur in den Impfzentren, sondern auch in den Hausarztpraxen können sich die Menschen während der Sprechstunde, aber auch teilweise an eigens dafür gesetzten Terminen außerhalb der Sprechstunde, gegen Covid-19 impfen lassen.
Coronavirus-Impfverordnung
Was verdient aber eigentlich ein niedergelassener Hausarzt an einer Impfung? Wir haben bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) nachgefragt:
Die Höhe der Vergütung für ärztliche Leistungen bei der COVID-19-Schutzimpfung hat das Bundesgesundheitsministerium in seiner Coronavirus-Impfverordnung festgelegt. Demnach erhalten Ärztinnen und Ärzte jeweils 20 Euro pro durchgeführte Impfung – für Erst- und Zweitimpfung also 40 Euro.
Diese Leistung umfasst die Aufklärung und Impfberatung, die symptombezogene Untersuchung zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien, die Verabreichung des Impfstoffs, die Beobachtung in der sich unmittelbar anschließenden Nachsorgephase und die medizinische Intervention im Fall von Impfreaktionen.
Impfen bei Hausbesuchen
Ist für die Impfung ein Hausbesuch notwendig, gibt es zusätzlich 35 Euro. Für das Impfen jeder weiteren Person in derselben Einrichtung oder sozialen Gemeinschaft werden jeweils 15 Euro zusätzlich zur Impfung vergütet.
Erfolgt nur eine Impfberatung ohne nachfolgende Schutzimpfung, sind 10 Euro vorgesehen. Die Impfberatung kann auch telefonisch oder per Videosprechstunde stattfinden.
Ausgehandelt wurde das Impfhonorar zwischen der Kassenärztliche Vereinigung zusammen mit dem Bund. Dieses ist gedeckt durch Steuergelder, wovon der Bund die Hälfte übernimmt.