Wählergemeinschaft ZUKUNFT Schermbeck sagt NEIN

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Ratsbürgerentscheid: „NEIN“ rettet Bürger vor höheren Belastungen sagt die Wählergemeinschaft ZUKUNFT Schermbeck

Beste Bildung für Kinder ja, weiteres Bildungszentrum für Erwachsene nein

Wählerinnen und Wähler in Schermbeck müssen für den Ratsbürgerentscheid zum Bildungszentrum an der Weseler Straße die Wahlunterlagen anfordern und mit „NEIN“ stimmen, wenn sie Kosten von 23 Mio. Euro oder mehr sowie drohende Grundsteuer- und Gewerbesteuererhöhungen verhindern möchten. Darauf weist die Wählergemeinschaft ZUKUNFT Schermbeck hin und informiert dazu die Bürgerinnen und Bürger.

„Direkt vorweg: Ein Ratsbürgerentscheid ist ein zutiefst demokratischer Vorgang. Die Schermbecker Bürgerinnen und Bürger haben damit die Möglichkeit, bei einer richtungsweisenden und kostspieligen Investition mitzuentscheiden: Möchten sie weitere Räume für mögliche Bildungsanbieter in der Erwachsenenbildung schaffen und dafür den Gemeindehaushalt für viele Jahrzehnte tief verschulden? Oder mahnen sie zu Augenmaß angesichts der vielen, teilweise ungenutzten Kapazitäten in Begegnungszentrum, Dorfgemeinschaftshaus, Abrahamhaus, Kolpinghaus und in den kirchlichen Einrichtungen?

Schermbeck hat genug Kapazitäten – und bekommt weitere

Die CDU, die Grünen, die Partei BfB, die FDP und der parteilose Thomas Heiske haben sich gegen das Millionenprojekt ausgesprochen und empfehlen den Schermbeckerinnen und Schermbeckern, die Wahlunterlagen anzufordern und mit „NEIN“ zu stimmen. Auch die neue Wählergemeinschaft ZUKUNFT Schermbeck ist der Überzeugung ist, dass ein Mega-Bildungszentrum nach Großstadtvorbild für Schermbeck zu überdimensioniert und zu teuer ist – zumal die Caritas in dem alten Rathaus und der ehemaligen Bücherei derzeit ein soziokulturelles Zentrum plant und somit weitere Räume für mögliche Bildungsangebote bereits in Planung sind.

Selbst der ehemalige Rheinisch-Westfälische Hof, bereits im Besitz der Gemeinde, ließe sich kostensparend zu einem weiteren Bildungsstandort umbauen, wenn denn tatsächlich Raumknappheit in Schermbeck herrschen würde. Angesichts der vielen Kapazitäten – sogar das Begegnungszentrum im Rathaus mit seinen vielen Möglichkeiten mit Küche und Bühne ist abends meist ungenutzt – kann von einem Raummangel in Schermbeck jedoch keineswegs die Rede sein. Die wenigen von der VHS Wesel angebotenen Kurse finden im Abrahamhaus statt. Wenn die Schermbecker Wählerinnen und Wähler nicht aktiv mit „NEIN“ gegen ein neues Bildungszentrum stimmen, muss die Gemeinde 23 Mio. Euro oder mehr investieren, ohne dass es jemals überhaupt eine Erhebung zum tatsächlichen Raumbedarf in Schermbeck gegeben hat.

Was will der Ratsbürgerentscheid bewirken?

Die Frage des Ratsbürgerentscheids richtet sich gegen den am 9. Oktober 2019 im Rat in der Grundschulfrage beschlossenen Kompromiss. Die Ratsmitglieder votierten mehrheitlich dafür, bei einer Zusammenlegung beider Grundschulstandorte vorhandene, werthaltige Schulgebäude zu erhalten und mögliche Konzepte sowie Kosten für einen Um- und Neubau am Hauptstandort durch ein Fachgutachten in Erfahrung zu bringen. Erst wenn Zahlen und Konzepte für eine Lösung am Hauptstandort vorliegen, möchten sich die Politiker für eine konkrete Ausgestaltung der Schulzusammenlegung entscheiden. Ein kompletter Neubau auf einem zu erwerbenden Grundstück gegenüber dem evangelischen Friedhof samt Bildungszentrum für Erwachsene fand im Rat keine Mehrheit, die Politiker traten hier auf die Bremse.

Manuel Schmidt, Marc Overkämping und Timo Gätzschmann von Die PARTEI wollen dagegen, dass Schermbeck den Ratsbeschluss der Politiker aufheben und eine komplett neue Grundschule samt kommunalem Bildungszentrum (KBZ) bauen muss. Kosten dafür laut Machbarkeitsstudie: 22,95 Mio. Euro inklusive Nebenkosten und Grundstückskosten. In der obligatorischen Kostenschätzung des vom Rat in ein Ratsbürgerbegehren umgewandelten Bürgerbegehren waren jedoch „lediglich“ rund 19,85 Mio. Euro genannt – mit dem Hinweis „inkl. Nebenkosten und Grundstückskosten“. Wie kommt die Diskrepanz in Höhe von 3,1 Mio. Euro zu den zuvor stets genannten 22,95 Mio. Euro zustande?

Fördergeld überhaupt nicht sicher

Offenbar sind mögliche Fördergelder eingerechnet, die weder beantragt noch bewilligt sind. Eine Nachfrage bei  der Bezirksregierung und beim NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKGB) ergibt: Die eingerechneten 3,1 Mio. Euro Förderung sind möglicherweise eine reine spekulativ Annahme seitens der Gemeinde und des Autors der Machbarkeitsstudie auf Basis der angenommenen Investitionskosten – und damit nicht im Ansatz überhaupt sicher. Förderfähig, so das MHKGB, bedeute nicht automatisch auch gefördert. Man schaue sich Empfehlungen der Bezirksregierung genau an und prüfe, ob tatsächlich Bedarf gegeben sei. 2019 zum Beispiel haben sich 92 Kommunen mit insgesamt 107 Projektanträgen um die Förderung beworben. Angesichts der knappen Mittel des Förderprogramms zur Stadterneuerung in NRW erhielten nur 45 Städte für insgesamt 47 Projekte eine Zusage – lediglich rund 44 Prozent der Anträge wurden also bewilligt.

Wir halten fest: Weniger als die Hälfte der Förderanträge wurde 2019 genehmigt. Für viele ähnliche Projekte gab es also kein Geld vom Land. Vor dem Hintergrund der wegbrechenden Steuereinnahmen infolge der Coronakrise könnte sich das Bauministerium bei der Vergabe von Mitteln künftig sogar noch deutlich restriktiver zeigen. Mit möglichen Fördergeldern für ein Bildungszentrum in Schermbeck zu argumentieren, ist also leichtfertig, zumal der Eigenanteil der Gemeinde selbst bei der fiktiven Summe von 3,1 Mio. Euro immer noch bei rund 20 Mio. Euro läge.

Kein Pappenstiel für eine kleine Gemeinde wie Schermbeck. Niedrige Grund- und Gewerbesteuern sind in hier bislang ein Standortvorteil, von dem Eigentümer, Mieter und Gewerbetreibende profitieren. Warum diese finanziellen Vorteile aufs Spiel setzen, indem sich die Gemeinde für nicht benötigte Räume weiter verschuldet? Hinzu kommt: Der Unterhalt eines neuen Bildungszentrums mit integrierter Grundschule würde die Gemeinde laut Machbarkeitsstudie jährlich 610.398,59 Euro kosten – mehr als jetzt der Betrieb der beiden bestehenden Grundschulen jährlich kostet.

Schermbeck ist bereits verschuldet

Vor allem vor dem Hintergrund der hohen Verschuldung und der leeren Kassen in Schermbeck ist der Ruf nach einem Bildungszentrum für 23 Mio. Euro oder mehr unverständlich. Der Haushalt für 2020 weist ein Defizit in Höhe von 2,2 Millionen Euro auf, das sich durch die Folgen und Kosten der Coronakrise mit Sicherheit noch weiter erhöht. Für die nächsten zwei Jahre sind die eingeplanten Einnahmen durch Gewerbesteuern keineswegs sicher. Deshalb ist jede Rechnung, die hier eine geringe jährliche Belastung des Haushalts durch eine 23-Millionen-Invesitition in Aussicht stellt, eine Milchmädchenrechnung.

Höhere Belastungen für Bürger wären die Folge

Wenn der für spätestens 2023 nach dem Haushaltssicherungskonzept zwingend erforderliche Haushaltsausgleich nicht realisierbar ist, werden die Bürgerinnen und Bürger in Schermbeck mit Sicherheit stärker zur Kasse gebeten. In dieser Situation ist es fahrlässig, noch höhere Schulden zu machen und den folgenden Generationen aufzubürden. Ein weiterer Irrtum ist, dass ein Bildungszentrum einen Vorteil für Kinder habe. Welchen Vorteil soll es für Kinder haben, wenn ihre Schule in den Abendstunden gleichzeitig Räume etwa für die Erwachsenenbildung zur Verfügung stellt? Das ist nicht erklärbar, wird in der Diskussion aber immer vermischt. Natürlich ist der Politik in Schermbeck daran gelegen, den Grundschulkindern eine bestmögliche Bildung zu ermöglichen. Das hat aber nichts mit einem Bildungszentrum für Erwachsene zu tun.

Hier zunächst einmal zu klären, ob es überhaupt Bedarf für noch mehr Räume gibt für die Erwachsenenbildung gibt, müsste normalerweise der erste Schritt sein.“