Viele offene Fragen im Ölpellskandal – Die Grünen

Ölpelletskandal in Schermbeck – GRÜNE Kreistagsfraktion hakt beim Landrat Dr. Müller (SPD) nach und stellt kritische Nachfragen.

Staatsanwaltschaft Duisburg geht einem Anfangsverdacht wegen Bestechung im Amt nach.

Aus den Medien erfuhr die Öffentlichkeit heute, dass im Schermbecker Müllskandal die Staatsanwaltschaft gegen einen Mitarbeiter der Kreisverwaltung Wesel ermittelt.

Bestechung im Amt

Die Staatsanwaltschaft Duisburg geht einem Anfangsverdacht wegen Bestechung im Amt nach.
In der ehemaligen Tongrube in Schermbeck-Gahlen wurden illegal 30.000 Tonnen giftige Raffinerieabfälle (Ölpellets) verbracht.
Nach Aussagen von WDR, erfuhr die Kreisverwaltung erst über die Anfrage der Presse, von den Ermittlungen in Ihrem Haus.
In diesem Zusammenhang fragt die GRÜNE Kreistagsfraktion:

  1. Ist es richtig, dass Sie erst durch die Anfrage vom WDR von den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in Ihrem Haus erfuhren?
  2. Sehen Sie einen Zusammenhang zwischen den laufenden Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft und der deutlich verzögerten Beantwortung der Fragen der GRÜNEN Kreistagsfraktion vom 18.1.2019, die erst mit Datum des 21.5.2019 erfolgte?

    • Eine Antwort auf den Verbleib von Sickerwässern nach Erteilung der Genehmigung zur Einleitung in das Grabensystem durch die Kreisverwaltung ist Ihrerseits nicht erfolgt!

    • Stattdessen gab es lediglich einen Verweis auf das Protokoll der Veranstaltung des Kreises Wesel zur illegalen Entsorgung von Ölpellets in der Abgrabung Mühlenberg vom 19. September 2018.

    • Hier wurde exakt die gleiche Frage gestellt und mit der Aussage eines Mitarbeiters der Kreisverwaltung, dass kein einziger Tropfen Sickerwasser in den Gartroper Mühlenbach gelangt ist, beantwortet!

    • Diese verbale Behauptung des Mitarbeiters Ihres Hauses ist bis heute nicht durch eine fachlich, belegbare Begründung hinterlegt. Das müsste noch erfolgen!
  3. Nachdem die Aufsicht seinerzeit von der Bezirksregierung auf den Kreis Wesel übertragen wurde, wurde sowohl die Genehmigung zur Einleitung der Sickerwässer ins Grabensystem sowie der Abfallkatalog ausgeweitet.
    Nach unseren Informationen mussten nach einem halben Jahr beide Genehmigungen der Kreisverwaltung auf Anweisung der Bezirksregierung wieder zurückgenommen werden!

    • War die Genehmigung zur Einleitung der Sickerwässer ins Grabensystem sowie die Ausweitung des Abfallkatalogs die Entscheidung eines einzelnen Mitarbeiters und blieb der Mitarbeiter weiterhin mit der Aufsicht betraut?
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celawie
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