Unwetter-Soforthilfe des Landes NRW: Jetzt Antrag einreichen

Wie bereits berichtet, stellt Nordrhein-Westfalen Soforthilfen für die Unwetter-Opfer der vergangenen Starkregenereignisse unter anderem im Kreis Wesel bereit. Damit soll den betroffenen Menschen schnell und unbürokratisch geholfen werden. Laut Beschluss des Landeskabinetts übernehmen die Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Mittel.

Anträge hierfür können ab sofort und bis Freitag, 15. Juli 2016, beim Kreis Wesel eingereicht werden. Laut dem Ministerium für Inneres und Kommunales NRW steht Soforthilfe ausschließlich für Geschädigte in folgenden Kommunen aus dem Kreis Wesel zur Verfügung: Hamminkeln, Hünxe, Schermbeck, Sonsbeck, Wesel und Xanten. Anspruch auf Soforthilfe hat, wem in diesen Kommunen im Zeitraum vom 31.05.2016 bis zum 8.06.2016 Schäden durch die Starkregenereignisse entstanden sind. Die Gewährung der Soforthilfen wird im Kreis Wesel auf diese Kommunen begrenzt, da nach Angaben des Landes nur dort Kriterien festgestellt wurden, die außerhalb der erwartbaren Belastungen durch Sommergewitter lagen. Zugrunde gelegt wurden die Kriterien Niederschlagsmenge, Einsatzhäufigkeit und Überflutung aus Flussläufen.

Ausreichend für die Gewährung der Soforthilfen ist die Versicherung der Begünstigten, dass Schäden in Höhe von mindestens 5.000 EUR bei Privathaushalten oder von mindestens 10.000 EUR  bei Kleingewerbebetrieben und landwirtschaftlichen Betrieben entstanden sind, eine Versicherung des Schadensfalles nicht möglich war und die Mittel zur Schadensbeseitigung verwendet werden.

Die Höhe der Soforthilfe für Privathaushalte beläuft sich je nach Haushaltsgröße als Festbetrag auf 1.000 bis 2.500 EUR (Ein- bis Zwei-Personen- Haushalt: 1.000 EUR; je weitere Person: 500 EUR; maximal: 2.500 EUR). Dabei werden nur Personen berücksichtigt, die am Ort des Schadensereignisses mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Die Soforthilfe für Kleingewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe beträgt als Festbetrag 5.000 EUR.

Die Soforthilfen des Landes sind zurückzuzahlen, wenn die Schäden zu einem

späteren Zeitpunkt durch Versicherungsleistungen abgedeckt werden. Auf die Gewährung von Soforthilfe besteht kein Rechtsanspruch.

Die Anträge sind unterschrieben an Kreis Wesel – Der Landrat, Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel oder per Email an [email protected] zu richten. Außerdem können ausgefüllte Anträge in Papierform in den Rathäusern der kreisangehörigen Kommunen abgegeben werden.

Fragen zu den Anträgen beantwortet das Service-Center des Kreises Wesel unter 0281 / 207 – 0.

Die Antragsformulare und die Soforthilferichtlinie finden Sie unter www.kreis-wesel.de/de/themen/soforthilfe/. Darüber hinaus sind die Formulare am Info-Schalter der Kreisverwaltung Wesel in Papierform erhältlich.

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Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.