Nach vorliegendem Obduktionsergebnis kann ein Fremdverschulden nicht ausgeschlossen werden. Viele Fragen sind offen!
Münster – Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Münster und der Polizei Münster
Bei dem am Samstagmorgen, 7.12. in einem Innenhof an der Augustastraße tot aufgefundenen Mannes konnte die bislang nicht geklärt werden. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der Tote im Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikum Münster obduziert. Demnach war ein Schädelhirntrauma sowie eine Reihe weiterer innerer Verletzungen todesursächlich. „Die Verletzungen deuten auf einen Sturz aus großer Höhe hin. Hinweise auf eine äußere Gewalteinwirkung fanden sich nicht“, erläutert Oberstaatsanwalt Heribert Beck. „Ein Fremdverschulden kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden“, erklärt Kriminalhauptkommissar Herbert Mengelkamp, der Leiter der Mordkommission.
Beschreibung des aufgefundenen Toten:
Der unbekannte Tote ist etwa 35 bis 40 Jahr alt und 1,75 Meter groß. Er ist schlank und hat schwarze, kurz geschnittene Haare und blaue Augen. Der Tote trug eine schwarze Jogginghose und Turnschuhe. Er war am Oberkörper unbekleidet
Im Zusammenhang mit dem ungeklärten Todesfall fragen Staatsanwaltschaft und Polizei:
Wer kann Hinweise auf die Identität des unbekannten Mannes geben ?
Wer hat in der betreffenden Nacht in der Umgebung des Fundortes verdächtige Beobachtungen gemacht?
Hinweise bitte an das Polizeipräsidium Münster Telefon 0251 275 – 0. Für Nachfragen steht Oberstaatsanwalt Heribert Beck, Staatsanwaltschaft Münster, unter der Rufnummer 0172 2913810 zur Verfügung.
Foto: Polizei