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Umtauschpflicht für Papierführerscheine: Was Sie wissen müssen

Veröffentlicht am

Symbolfoto: Petra Bosse

Jahrgänge ab 1971 sind verpflichtet, bis zum 19. Januar 2025 ihren alten Papierführerschein in den modernen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umzutauschen.

Diese Maßnahme sorgt für ein einheitliches und sicheres Führerscheindesign in der gesamten EU.

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Frühzeitiges Umtauschen und Wartezeiten vermeiden

Es wird empfohlen, um die Bearbeitung zu erleichtern und Engpässe zu vermeiden, den neuen Führerschein rechtzeitig zu beantragen. Alle Personen, die nach 1953 geboren wurden und noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, sollten ebenfalls rechtzeitig den Umtausch vornehmen. Wer bereits einen EU-Kartenführerschein besitzt, ist von dieser Umtauschpflicht ausgenommen.

Wichtige Unterlagen für den Umtausch

Für den Umtausch benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Ihr alter Papierführerschein,
  • ein aktuelles biometrisches Foto,
  • Ihr Personalausweis oder Reisepass,
  • Den ausgefüllten Antrag, den Sie unter www.Kreis Wesel.de herunterladen können.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 30,40 Euro.

Ablauf und Besonderheiten beim Umtauschprozess

Obwohl der alte Papierführerschein grundsätzlich unbefristet gültig ist, kann er im Bürgerbüro zeitlich befristet werden. Diese Befristung ermöglicht den Direktversand des neuen Kartenführerscheins an Ihre Adresse, ohne dass ein weiterer Besuch in den Dienststellen nötig ist. Bei postalischer Antragstellung entfällt diese Stempel-Befristung, da der Originalführerschein in der Regel nicht beigelegt wird.

Grundsätzlich kann jeder Antrag zu Führerscheinangelegenheiten bei dem für Sie zuständigen Bürgerservice der Stadt- oder Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Halten Sie hierzu jedoch Rücksprache mit Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Mit diesen Informationen und einer rechtzeitigen Planung gestalten Sie den Umtausch reibungslos und sichern sich den modernen EU-Führerschein ganz ohne Stress!

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