Trockenheit und große Hitze – Waldbrandgefahr steigt

Für den Regierungsbezirk Münster wird in den nächsten Tagen die Stufe 4 des Waldbrandgefahrindexes erwartet. Betroffen davon ist auch die Üfter Mark und Erler Heide.

Die Bezirkregierung Münster warnt vor steigende Waldbrandgefahr im gesamten NRW-Gebiet. Um diesen zu verhindern, sollten bei einem Spaziergang durch den Wald daher ein paar Regeln beachtet werden.

Was tun, wenn es im Wald brennt?

Wer Feuer im Wald entdeckt, ruft schnellst­möglich die Feuerwehr unter der europa­weiten Not­ruf­nummer 112. Fast jeder hat heutzu­tage ein Mobil­telefon in der Tasche.

Wo brennt es? Die Feuerwehr­leit­stelle braucht den möglichst genauen Ort des Brandes oder den Namen der nächst­gelegenen Ortschaft.

Wie groß ist der Brand? Das ist eine wichtige Information für die Feuerwehr. Je mehr Details bekannt sind, desto effektiver kann der Einsatz gemanagt werden. Wenn möglich sollte ein Treff­punkt vereinbart werden, um die Einsatzkräfte zum Brandherd zu lotsen.

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Förster Christoph Beemelmans setzt auf die Notfallpunkte in der Üftermarkt, wovon es rund 18 Stück gibt. Foto: Petra Bosse

Schnelle Hilfe durch definierte Notfallpunkte / Rettungspunkte

Damit können Wanderer, Jogger, Reiter oder Radfahrer den Brandschutz- und Rettungskräften ihren genauen Standort im Wald angeben. Es handelt sich um Nummerierungen an Bänken und markanten Punkten oder um spezielle Hinweistafeln.

Seit einigen Jahren gibt es in der Üfter- und Hohe Mark 18 Rettungspunkte an neuralgischen Stellen. Die Schilder sind mit unterschiedlichen Zahlen versehen. Wenn es brennt, oder jemand einen Unfall hat, kann dann anhand der Zahl auf dem Schild, in einigen Sekunden die verletzte Person, das Feuer oder andere Begebenheiten anhand der Koordinaten geortet werden. Rettungspunkte sind bei den Kreisleitstellen hinterlegt.

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Foto: Bezirksregierung Münster

Brand vorbeugen

Waldbesucher können helfen, einen Waldbrand zu verhindern. Der Landesbetrieb Wald und Holz gibt Tipps für das richtige Verhalten im Wald:

  • Einhalten des gesetzlichen Rauchverbots (1. März bis 31. Oktober)
  • Kein Feuer oder Grillen im und am Wald (100 Meter Mindestabstand)
  • Freihalten der Waldzufahrten für die Feuerwehr
  • PKW’s nicht im hohen Gras abstellen, da die Abwärme des Fahrzeugs ausreicht um dieses in Brand zu setzen
  • Keine Zigaretten aus dem Fahrzeug werfen
  • Erhöhte Aufmerksamkeit beim Waldbesuch
  • Kleine Entstehungsbrände direkt löschen, wenn das gefahrlos möglich ist
  • Brandherde der Feuerwehr (112) melden und den Wald auf kürzestem Weg verlassen

Ursachen

Verschiedene Faktoren beeinflussen die Wald­brand­gefahr. Neben extremer Trocken­heit sind auch die Boden­beschaffen­heit und die Art des Waldes von Bedeutung. Wälder auf sandigem Grund sind eher von einem Brand bedroht als Wälder auf lehmigen Boden. Ein reiner Kiefern­wald als Mono­kultur ist gefährdeter als ein Mischwald.

Die häufigste natürliche Ursache für einen Wald­brand ist ein Blitzschlag. Vorsätzlich gelegte Brände sowie Lager- und Grill­feuer im Wald oder auf nicht genehmigten Grill­plätzen können weitere Ursachen sein.

Auch eine unachtsam weg­geworfene Zigarette kann verheerende Folgen haben. Sie ist häufig Ursache für Brände am Fahrbahn­rand. Wie oft hat man schon beobachtet, dass aus einem fahrenden Fahrzeug eine Zigaretten­kippe fliegt. In den nächsten Minuten kann schon die Straßen­böschung in Brand stehen. Ein im Wald geparktes Auto kann durch einen heißen Katalysator Brände verursachen.

Waldbrandwarnstuf­en

Der Waldbrand­gefahren­index (WBI) des Deutschen Wetter­dienstes beschreibt das meteoro­logische Potenzial für die Gefährdung durch Wald­brand. Er zeigt die Waldbrand­gefahr in fünf Warnstufen an: Stufe 1 für eine sehr geringe Gefahr bis Stufe 5 für eine sehr hohe Gefahr.

Von März bis Oktober wird auf der digitalen Karte für den aktuellen Tag und die vier Folge­tage eine Vorhersage zum Wald­brand­gefahren­index angezeigt. Mit Hilfe dieser Karten können die zuständigen Behörden eine Einschätzung der Wald­­brand­­gefahr vornehmen.

Das Dezernat für Gefahren­abwehr bei der Bezirks­regierung Münster tauscht sich bei erhöhter Gefahr regel­mäßig mit dem Landes­betrieb Wald und Holz über die Lage aus und kann diese so besser einschätzen und even­tuelle Maß­nahmen zum Schutz der Be­völkerung in Zusammen­arbeit mit den örtlichen Behörden einleiten. Ent­scheidend ist aber immer die konkrete Lage vor Ort.

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