Thomas Heiske – Stellungsnahme zum Haushaltsentwurf 2018

Rede zum Haushaltsentwurf und die Beschlussfassung über den Haushalt der Gemeinde Schermbeck für das Haushaltsjahr 2018 von Thomas Heiske

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, meine sehr geehrten Damen und Herren,

hiermit nehme ich zu dem vorgelegten Haushaltsentwurf sowie den Beschlüssen in den Fachausschüssen über den Haushalt 2018 wie folgt Stellung:

I.

Wenn sich die Haushaltssituation der Gemeinde Schermbeck im kommenden Jahr nicht weiter so dramatisch darstellt, wie in den Vorjahren, so liegt dies im Wesentlichen an der äußerst günstigen konjunkturellen Entwicklung sowie an einer massiven Steuererhöhung, die bereits im laufenden Kalenderjahr zum Tragen gekommen ist. Es handelt sich also keineswegs um das Ergebnis einer besonders verantwortungsbewussten Politik oder eines sparsamen Verwaltungshandelns, sondern ist im Wesentlichen auf externe Umstände zurückzuführen; Steuereinnahmen und Zuweisungen von Bund und Land bewirken im Wesentlichen einen etwas entspannteren Blick auf den Haushalt für das kommende Jahr.

Bedauerlicherweise führt dies aber dazu, dass dringend notwendige und nachhaltige Anstrengungen zur Beseitigung des strukturellen Haushaltsdefizits nicht in der gebotenen Form durchgeführt werden. Es fehlen insbesondere Maßnahmen zur Personalkostenkonsolidierung oder zur Personalkostenreduzierung, die auf lange Sicht wirksam werden.

II.

Die Personalkosten haben sich in den vergangenen fünf Jahren in eine Richtung entwickelt, die auf Dauer besorgniserregend erscheinen muss. Während im Jahr 2012 noch mit Gesamt-Personalkosten von rund 2,9 Mio. Euro (inkl. Versorgungsaufwendungen) gerechnet werden konnte, beläuft sich der Gesamtbetrag für 2017 bereits auf 5,8 Mio. Euro, also quasi eine Verdopplung innerhalb von 5 Jahren.

Gesamtbelastungszahlen für

2012 – 2.936.534,33 € 
2013 – 3.152.269,61 € 
2014 – 4.530.260,45 €
2015 – 4.867.732,77 €
2016 – 5.199.028,98 €
2017 – 5.816.360,00 €

Von Seiten der Verwaltungsspitze wird immer noch der Ruf nach neuem Personal in verschiedensten Bereichen laut; diese Forderung kann mit der Verpflichtung zu einer soliden und nachhaltigen Haushaltsführung nicht in Einklang gebracht werden. Letztendlich werden spätere Generationen die dadurch aufgenommene Hypothek zu tragen haben. Dies gilt exemplarisch – aber nicht nur – für die schon jetzt akut werdenden Pensionslasten.

Wo bleibt die digitale Dividende?

Wie in den vergangenen Jahren muss ich mir weiterhin die Frage stellen, wo die Dividende aus dem Einsatz moderner EDV verbleibt. Im Haushaltsansatz für das Jahr 2018 finden sich unter anderem

  • Aufwand für EDV-Sachleistungen 28.000,00 € 
  • Aufwand für EDV-Dienstleistungen 34.500,00 €
  • Verbrauchsmaterial EDV 9.500,00 €
  • Kostenersatz an das KRZN 182.500,00 € 
  • Wartungsverträge optionale Produkte 34.500,00 €
  • Unterhaltung und Ergänzung der Ausrüstungsgegenstände (Abschreibung)
    6.500,00 €
  • Beschaffung von Hardware im Bereich der Informationstechnologie 119.000,00 € Gesamtsumme 414.500,00 €

Ich spreche hier nicht von Personalkosten in diesem Bereich, sondern von Sachkosten. Wenn man finanzielle Mittel in einem solch erheblichen Ausmaß in die Hand nimmt, sollten eigentlich an anderen Stellen Mitarbeiter entlastet werden und ein höheres Produktivitätsniveau erreicht werden, so dass unter Umständen zukünftig auf die Neuanstellung in verschiedenen Bereichen verzichtet werden kann. Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf stellt sich allerdings die Frage, warum nicht durch den notwendigen EDV-Einsatz die Personalkostenstruktur zu Gunsten des Gesamthaushaltes beeinflusst werden kann.

Darüber hinaus schließt sich auch die Frage an, wie weit man sich auf dem Weg zu einer „papierlosen Verwaltung“ befindet. Der geschätzte Herr Bürgermeister betont ja stets, wie wichtig die Digitalisierung ist und welche Chancen sich bieten; dies gilt naturgemäß nicht nur für ein hohes Datenvolumen, sondern auch für die Anwendung und produktive Verwendung der EDV als solche.

Der systematische Einsatz modernster EDV-Technik müsste letztendlich zumindest mittelfristig dazu führen, dass Arbeitsabläufe optimiert und entsprechend Personal eingespart werden kann. Denn letztendlich wird der Schermbecker Verwaltung doch auch das gelingen, was in zahlreichen Unternehmen der Privatwirtschaft längst umgesetzt worden ist.

III.

Zuletzt vor zwei Jahren habe ich darauf hingewiesen, dass ein zielführender Umgang mit Kennzahlen von den Produktverantwortlichen offensichtlich abgelehnt wird.

Die Hinweise hierzu („Der Thematik zur Bildung von Zielen und Kennzahlen ist ebenfalls noch besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Eine weitere Bearbeitung konnte bislang jedoch noch nicht erfolgen (…)“) habe ich zur Kenntnis genommen. Es ist aber schon besorgniserregend, wenn auch nicht ansatzweise der Umgang mit derartigen Kennzahlen einstudiert wird, der Unterzeichner vermag jedenfalls in den einzelnen Produkten keine Kennzahlen zu erkennen (Seiten 169, 179, 185, 195, 201, 213, 225, 239, 251, 257, 269, 275, 283, 293, 308, 338, 345 etc.).

Die Verwendung und das Operieren mit Kennzahlen ist aber kein Selbstzweck, sondern das Steuerungselement für die Verwaltungstätigkeit und für die Aufstellung eines effizienten Haushaltes schlechthin. „Wenn man nicht weiß, welchen Hafen man ansteuert, ist kein Wind günstig“. Dieser dem römischen Philosophen und Staatsmann Seneca zugeschriebene Satz macht deutlich, dass Ziele immer eine Richtungsentscheidung erfordern, der eine eigene Standortbestimmung vorausgehen muss. Kommunale Selbstverwaltung ist ein hochkomplexes System, auf das viele Kräfte einwirken. Wer das kommunale Schiff in den sicheren Hafen bringen will, muss nicht nur auf den günstigen Wind achten! Genau das ist die Intention des neuen kommunalen Finanzmanagements, nämlich die Formulierung von Zielen und die Überprüfung der Zielerreichung anhand von Kennzahlen. Ansonsten macht die Einführung des NKF überhaupt keinen Sinn; dies ist der entscheidende Unterschied zum kameralen Haushalt. Dies sieht im Übrigen auch der Gesetzgeber so, der in der Gemeinde-Haushaltsverordnung normiert hat, dass für die gemeindlichen Aufgaben produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcen-Aufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden sollen. Die Formulierung von Zielen und die Ausarbeitung eines Kennzahlensystems ist also kein Selbstzweck, sondern das entscheidende Steuerungselement im NKF.

IV.

Ich möchte keineswegs ein „Miesepeter“ sein und die frühe Einbringung des Haushaltsentwurfes 2018 kritisieren. Für die Kämmerei und die Budget-Verantwortlichen ist dieses Unterfangen ja mit einem nicht unerheblichen Kraftakt verbunden, der an dieser Stelle durch aus lobend erwähnt sein soll. Dennoch erscheint eine frühzeitige Etat-Einbringung unter Berücksichtigung externer Aspekte teilweise unglücklich, denn bei der Einbringung des Etats im Herbst stehen wesentliche Zahlen, insbesondere die zu erwartenden Gewerbesteuereinnahmen, die Zuweisungen nach dem GFG und sonstige Zuwendungen von Bund oder Land (z. B. nach den Zuweisungen im Rahmen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes) noch gar nicht zur Verfügung. So ergeben sich (Seite – 14 – des Entwurfes) Mindererträge auf einer fehlerhaften Kalkulierung der Pauschalzuweisungen für Flüchtlinge. Es stellt sich insoweit die Frage, ob die – sicherlich ambitionierte – Zielsetzung weiterverfolgt werden sollte, den Haushalt so früh zu beschließen, ohne dass sämtliche Eckdaten bekannt sind. Dies führt – man sieht es an der Vorlage für die heutige Ratssitzung – dazu, dass ein umfangreicher Katalog an Veränderungsdienste vorgelegt werden muss.

Meine Damen und Herren, nehmen Sie sich bitte folgenden Aufruf eines meiner geschätzten Berufskollegen, Janbernd Oebbecke zu Herzen: „Die Pflicht zum Haushaltsausgleich geht allen anderen Pflichten vor, weil auf die Dauer keine Pflicht mehr erfüllt werden kann, wenn der Haushaltsausgleich nicht gelingt.“

Im Gegensatz zu den früheren Jahren werde ich dem Haushaltsentwurf in der vorgelegten Form zustimmen, motiviert von der Hoffnung, dass alsbald ein kompletter Ausgleich gelingen wird und darüber hinaus, die obigen Vorschläge in die Tat umgesetzt und die Mahnungen berücksichtigt werden.

gez. Thomas M. Heiske

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