Stellungnahme zu: Kostenreduzierung bei Fehlalarmen

Theo Lemken, Geschäftsführer, Evangelische Stiftung Lühlerheim

Stellungnahme der Evangelischen Stiftung Lühlerheim zum Thema „Antrag des Lühlerheims an die Gemeinde Schermbeck auf Kostenreduzierung bei Fehlalarmen“.

Die Vertreter der BfB, Klaus Roth, als auch die Vetreterin der Grünen, Ulrike Trick, haben sich, gegen SPD und CDU, für eine soziale Komponente bei der Erstellung der Gebührenbescheide für Fehlalarme in sozialen Einrichtungen ausgesprochen .

Der Antrag der Stiftung Lühlerheim auf Kostenreduzierung wurde von den Ausschussmitgliedern aus CDU und SPD abgelehnt-

Ohne Frage steht die Evangelische Stiftung Lühlerheim vorbehaltlos für anfallende Einsatzkosten im Alarmierungsfall gerade – dies allein schon aus Gründen der Achtung der ehrenamtlichen Arbeit der Einsatzkräfte!

So bezog sich der Antrag der Einrichtung auf Kostenreduzierung der Einsatzkosten ausschließlich auf Fehleinsätze im Bereich Wohnungslosenhilfe der Einrichtung, die durch Fehlverhalten weniger Bewohner im vergangenen Jahr in höherer Zahl ausgelöst wurden als in den Jahren zuvor.

Diese Problematik wurde im Vorfeld der Antragstellung mit der Schermbecker Verwaltung besprochen. Der Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss erfolgte danach auf Empfehlung der Verwaltung, diese im Lühlerheim bestehende besondere, in anderen sozialen Einrichtungen in Schermbeck nicht gegebene Situation in einem entsprechenden Antrag schriftlich darzulegen.

Bei der Antragsübergabe an den Bürgermeister äußerte sich dieser dahingehend, sich im Rat dafür stark zu machen, auf der Grundlage von Einzelfallprüfungen die Möglichkeit von Einzelfallentscheidung herbeiführen zu wollen.

Der nun zur Ablehnung des Antrags führende Aussage des CDU-Fraktionsvorsitzenden, Herr Schetter, „diese Kosten seien in den Pflegesätzen bereits enthalten – die Einrichtungen bekämen Geld dafür“ ist mit aller Deutlichkeit zu widersprechen!.

Sollte Herr Schetter mit seiner Behauptung auf den seit Jahren diskutierten sog. „Risikozuschlag“ im Pflegesatz abzielen, entspricht seine Einschätzung nicht den aktuellen Refinanzierungsbedingungen durch die hier zuständigen Kostenträger der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfe.

Dass auch die Verwaltung den Antrag des Lühlerheims aus Gründen „selektiver Bevorzugung“ ablehnt, ist im Hinblick auf das zunächst signalisierte Verständnis um die besondere Konstellation im Lühlerheim und die Antragsbegründung sachlich nicht nachvollziehbar und enttäuschend.

Führt man sich in diesem Zusammenhang die aktuellen Vorgänge in Schermbeck um die Ausweitung der sozialen Dienstleistungs- und Versorgungsangebote vor Augen, bekommt die Ablehnungsbegründung der Verwaltung an dieser Stelle eine ganz eigene Qualität.

Die Tatsache, dass sich das Lühlerheim seit Jahrzehnten maßgeblich am sozialen und pflegerischen Versorgungsauftrag in der Gemeinde Schembeck beteiligt und hierfür 130 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze bereit stellt, scheint auf bestimmten Ebenen von Politik und Verwaltung derzeit jedoch ohne Bedeutung zu sein.

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