Stellungnahme von Klaus Roth von der BfB zur Urlaubsreise des Bürgermeisters

Stellungnahme von Klaus Roth von „Bürger für Bürger“ zur Urlaubsreise des Bürgermeisters und der Beurlaubung seiner schulpflichtigen Kinder Es wird anerkannt, dass ein Bürgermeister, wie jede andere Person, das Recht auf Urlaub hat. Jedoch unterliegt die Beurlaubung schulpflichtiger Kinder besonderen Regelungen. Nach § 43 des Schulgesetzes (SchulG) ist eine Befreiung vom Schulbesuch nur aus triftigen … Stellungnahme von Klaus Roth von der BfB zur Urlaubsreise des Bürgermeisters weiterlesen