Staatsanwaltschaft kommt in Erklärungsnot-Ölpelletskandal Gahlen

Urteilsbegründung belasten BP und Kontrollbehörden sowie Stellungnahme zum Kreis Wesel.

Landesumweltministerin Heinen-Esser ist jetzt gefordert.

Stellungnahme des Gahlener BürgerForums zur Antwort des Kreis Wesel (anbei) auf die Resolution der Gemeinde Schermbeck.

Im Anhang als PDF zum Download gibt es die aktuellen Urteilsgründe des Landgerichts Bochum (Urteil vom 02.10.2018 – Az. II-2 KLs-35 Js 232/14-1/17) gegen den Gahlener Müllmakler.

Diese unterstreichen den Forderungen des BürgerForums Gahlen.

Mitglieder des Gahlener Bürgerforum
Mitglieder des Gahlener Bürgerforums und Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen zeigen gemeinsame Entschlossenheit, die lahmende Bearbeitung des Gahlener Ölpellets-Skandals zu beschleunigen. Foto: Helmut Scheffler

Das Gahlener BürgerForum hofft, dass die Umweltministerin, Frau Ursula Heinen-Esser, aus den Entscheidungsgründen jetzt die richtigen Schlüsse zieht.

Die 2. große Strafkammer des LG Bochum hat sehr klar herausgearbeitet, wer eine Verantwortlichkeit für diesen Umweltskandal bezogen auf die Ölpellets trägt: Die bisherigen Angeklagten ja, vor allem aber der Abfallerzeuger RuhrOel und auch die Kontrollbehörden, die versagt haben.

Ein Schönreden ist nicht mehr möglich. Jetzt muss gehandelt werden und auch die Ministerin als oberste Behördenleiterin muss sich der Verantwortung für Ihre Unterbehörden stellen und rigoros aufklären.

Auch die Staatsanwaltschaft kommt jetzt weiter in massive Erklärungsnot im Hinblick auf die bisher eher stiefmütterlich geführten Ermittlungen gegen die weiteren Verantwortlichen.

Und vor allem: Wir möchten wissen, was da noch alles in der Tongrube liegt!

In den Urteilsgründen heißt es unter anderem:

  • Zur Verantwortung der RuhrOel GmbH:
    Seite 11 Absatz 3: „Bei den Ölpellets handelt es sich um einen Abfall.“ [Anm.: Es handelt sich also um kein Produkt oder Nebenprodukt, was damit auch die abfallrechtliche Verantwortung des Erzeugers statuiert!]
  • Seite 14 oben: „Die „spezifikationsgerechten“ Pellets wurden weiterhin zum E.ON Kraftwerk abgesteuert. „Nicht spezifikationsgerechte“ Pellets wurden dagegen nunmehr als „Nebenprodukt“ deklariert. Dies hatte zum Ziel, nicht länger als Abfallerzeuger in Erscheinung zu treten.
  • Zur Verantwortung der Kontrollbehörden:
    Seite 14 unten: „Die Einordung als Nebenprodukt mit entsprechendem Abfallschlüssel wurde durch die Bezirksregierung Münster … zugestimmt, wobei keine eigenen Analysen durchgeführt wurden, sondern allein die von der RuhrOel gelieferten Informationen zur Entscheidungsgrundlage gemacht wurden.“
  • Seite 15 unten (es geht da um die Weiterverarbeitung der Ölpellets durch den Angeklagten H.): „Diese Mischverfahren war der Bezirksregierung Düsseldorf durch mindestens einen Ortstermin bekannt, wurde aber mangels hinreichender Kenntnisse über die Gefährlichkeit der Ölpellets und im Einklang mit der Bewertung durch die Bezirksregierung Münster akzeptiert.“
  • Seite 32 Absatz 2: „Hierdurch wird deutlich, dass selbst bei sämtlichen „für die Ölpellets zuständigen“ Mitarbeitern der Bezirksregierungen Münster und Düsseldorf, d.h. der jeweiligen (abfallrechtlichen) Kontrollbehörden, im Tatzeitraum keinerlei Problembewusstsein hinsichtlich der Ölpellets bestand.“
  • Seite 32 Absatz unten: „Aufgrund dieses umfassenden Versagens mehrerer Kontrollbehörden über mehrere Jahre hinweg und selbst nach Bekanntwerden der hier abgeurteilten Taten,….“
  • Zur Gefährlichkeit der Giftstoffe in der Tongrube:
    Seite 21: „Die in der dargestellten Weise in der Tongrube deponierten Ölpellets haben aufgrund der tonhaltigen Erdschichten in der Tongrube noch zu keinem konkreten feststellbaren Umweltschaden geführt,…
  • Gleichwohl drohen die Ölpellets durch Sickerwasser weiter auszulaugen, sodass die Gefahr besteht, dass das konterminierte Sickerwasser trotz des tonhaltigen Untergrundes in tiefere Erdschichten und letztlich auch in das Grundwasser gelangt. Ebenfalls besteht die Gefahr, dass es anstelle eines Versickerns zu einem Überlaufen, d.h. einem oberirdischen Wasserabfluss von mit Kohlenwasserstoffverbindungen kontaminierten Sickerwasser kommt.

    In der Folge besteht daher die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Überprüfung der Bodenschichten und des auslaugenden Wassers um rechtzeitig weitere Maßnahmen (z.B. Abpumpen und Reinigen des Sickerwassers; Abdichtung der Deponie gegen Regen, um die Entstehung von Sickerwasser zu verhindern; ggf. Auskofferung des belasteten Bodens) zu ergreifen, um die ansonsten drohende Kontamination des Grundwassers zu verhindern.

  • Seite 27: „Soweit bei einer unmittelbaren Schurfprobe aus der Tongrube der Nottenkämper OHG andere, teils abweichende Werte von Nickel, Vanadium und Kohlenwasserstoffen, die die Werte der Beprobung sogar vereinzelt noch überstiegen, festgestellt wurden, ist dies für die [Anm.: strafrechtliche] Beurteilung bedeutungslos.
  • Diese Werte beruhen darauf, dass in die Tongrube eine Vielzahl von (unbekannten) Stoffen geliefert wurden. Diese haben sich wiederum auch mit den eingebrachten (gemischten) Ölpellets weiter gemischt, sodass es zu letztlich unkalkulierbaren Entwicklungen der einzelnen Werte kam, die keine belastbaren Rückschlüsse bezüglich der Ölpellets selbst zulassen.“