Schwerölrückstände – gefährlicher Abfall oder wertvoller Brennstoff?

Mit zweierlei Maß: Warum sind für die Landesregierung giftige Schwerölrückstände einmal gefährlicher Abfall und einmal wertvoller Brennstoff?

Hierzu hat der Landtagsabgeordnete Norwich Rüße von Bündnis 90/DIE GRÜNEN folgendes Statement abgegeben:

„Die Rückstände der Shell Rheinland Raffinerie weisen die gleichen wesentlichen Eigenschaften von Abfall auf, wie die Ölpellets der Ruhr Oel GmbH, einem Tochterunternehmen von BP. Zwar ist die Verarbeitung der Rückstände aus der Schwerölvergasung bei der Ruhr Oel GmbH und der Firma Shell unterschiedlich, der Ursprung ist aber identisch. Sowohl die BP-Ölpellets als auch die Rückstände der Firma Shell weisen dementsprechend beide einen stark erhöhten Gehalt von Nickel, Vanadium und Schwefel auf.

Erst kürzlich hat Umweltministerin Heinen-Esser eingeräumt, dass es sich bei den Rückständen der Firma Shell um gefährlichen Abfall handelt und eine Mitverbrennung nicht hätte genehmigt werden dürfen. Gemäß dieser Bewertung wären folgerichtig auch die Ölpellets der Ruhr Oel GmbH nicht weiter als bloßes Nebenprodukt der Schwerölvergasung einzustufen, sondern auch als gefährlicher Abfall.

Bislang werden diese jedoch nach wie vor im Kraftwerk Scholven mitverbrannt und eben nicht als gefährlicher Abfall entsorgt.

Die Mitverbrennung der schadstoffbelasteten Ölpellets ist daher endlich zu beenden und eine ordnungsgemäße Entsorgung als Abfall vorzunehmen.

Warum Umweltministerin Heinen-Esser stattdessen weiterhin bei derselben Substanz mit zweierlei Maß vorgeht, wird auch aus ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage nicht deutlich. Die Landesregierung muss endlich erklären, warum vor dem Hintergrund der Erkenntnis von Shell, die Mitverbrennung der Ölpellets weiterhin genehmigungsfähig ist. Und sie muss die gesundheitlichen Interessen der Menschen über die wirtschaftlichen Interessen einer Ölraffinerie stellen.“

Zum Hintergrund:

In einem Bericht des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 08.07.2019 (Vorlage 17/2278) wird festgestellt, dass bei der Shell Deutschland Oil GmbH beim Prozess der Schwerölvergasung ein Rückstand entsteht, der aufgrund seiner vergleichsweise höheren Gehalte von Nickel, Vanadium und Schwefel als gefährlicher Abfall einzustufen ist.

In einem weiteren Bericht der Landesregierung (Vorlage 17/2568) wurde daher folgerichtig festgestellt, dieser Rückstand aus der Schwerölvergasung „hätte mit dem Wissen von heute nicht als Petrolkoks und als Regelbrennstoff immissionsschutzrechtlich genehmigt werden dürfen“.

Die im Bericht beschriebenen Eigenschaften weisen auch die von der Ruhr Oel GmbH hergestellten Ölpellets auf. Der einzige Unterschied zwischen den Materialien besteht darin, dass die Shell Deutschland Oil GmbH ihren Rückstand mittels Filtration aus dem Prozesswasser trennt, die Ruhr Oel GmbH den Rückstand hingegen durch Zugabe von Schweröl zu Pellets formt.

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