Schwarzarbeit und Mindestlohn Prüfung der Finanzkontrolle

(ots). Die Prüfungen im Bereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Samstag, 23.03.2019, erfolgten im gesamten Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Duisburg (Kreis Kleve, Kreis Wesel, Oberhausen, Mülheim, Essen und Duisburg).

Die Beamtinnen und Beamten erfassten in den Innenstädten u.a. im Einzelhandel, im Gastronomiebereich und auf Wochenmärkten rund 420 Personen und befragten diese zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.

Bei einer Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit achten die Zöllnerinnen und Zöllner darauf, ob die Meldungen zur Sozialversicherung durch die Arbeitgeber erfolgen, ob der Mindestlohn eingehalten wird, ob illegale Ausländerbeschäftigung oder Sozialleistungsmissbrauch vorliegt.

In einigen Fällen konnten die Geschäftsunterlagen bereits eingesehen werden, in 134 weiteren Fällen werden die Daten im Nachgang durch die anschließende Einsicht in Geschäftsunterlagen geprüft.

Bei den anstehenden Geschäftsunterlagenprüfungen müssen zum Beispiel in 64 Fällen die Mindestlohnhöhe und in 33 Fällen die Meldungen zur Sozialversicherung überprüft werden.

Hintergrundinformation: Im Jahr 2017 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Duisburg 1.571 Arbeitgeber und leitete 4.809 Ermittlungsverfahren ein. Die ermittelte Schadenssumme belief sich auf 35,4 Millionen Euro.

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