Schülerhilfe für alle ermöglicht das „Bildungspaket“

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Förderung von Schülerhilfe verbessert Bildungschancen

Schermbeck. Um Bildungschancen zu verbessern, ermöglicht das Bildungspaket (Leistungen für Teilhabe und Bildung) auch den Schülern Nachhilfeunterricht, deren Eltern sich keine Förderung leisten können.

Das Bildungspaket regelt den Anspruch der Schüler auf Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Ein wichtiger Punkt ist dabei die Lernförderung, der Nachhilfeunterricht. Das hilft Kindern aus leistungsberechtigten Familien, grundsätzliche Lernziele zu erreichen.

Einen Anspruch haben die Kinder von Eltern, die folgende Leistungen erhalten:

  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • des Kindergeldzuschlags
  • Wohngeld
  • Nicht Anspruchsberechtigte staatlicher Unterstützungsleistungen, deren Einkommen nur knapp über der Bemessungsgrenze liegt und die sich daher ebenfalls keinen Nachhilfelehrer leisten können*
  • Empfänger von Asylbewerberleistungen*

Familien, deren Einkommen die Bemessungsgrenze knapp übersteigt, müssen zum Erhalt der Lernförderung ihre gesamten Einkommensverhältnisse offen legen.

Laut Sozialgesetzbuch gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3 steht ihnen die Förderung rechtlich zu.

Kriterien der Förderung

Einen Bedarf an der Förderung gibt es dann, wenn der Schüler „wesentliche Lernziele“ erreichen könnte. Ist die Versetzung in die nächste Klassenstufe also gefährdet, so besteht ein Anspruch.

Eltern, die sich Sorgen um die schulischen Leistungen ihrer Kinder machen sollten sich rechtzeitig über Fördermöglichkeiten informieren. Da Entscheidungen im Einzelfall gefällt werden, müssen Eltern den besonderen Förderungsbedarf ihres Kindes entsprechend hervorheben.

Beispiele für Förderungsbedarf:

  • Mindestens eine 5 oder 6 droht auf dem Zeugnis (oder eine entsprechende schriftliche Beurteilung)
  • Fehlzeiten wegen Erkrankung über mindestens 4 Schulwochen
  • Unvorhergesehene Belastung des Schülers, beispielsweise durch einen Todesfall, Trennung, etc.

Zeigt der Schüler keine Motivation und gefährdet er fahrlässig seine Leistungen, ist eine Förderung ausgeschlossen. Dies kann beispielsweise häufiges unentschuldigtes Fehlen oder das Ausschlagen schulischer Lernangebote sein.

Nachhilfe beantragen! Wo wird der Antrag gestellt?

Bezieher von Arbeitslosengeld II wenden sich in der Regel an die Jobcenter.

Nähere Informationen gibt es in der Schule oder bei der Behörde die Unterstützung leistet (Jobcenter, Wohnamt, Jugendamt, …).

Wie wird der Antrag gestellt?

Der Lehrer überprüft den Förderbedarf des Schülers. Er stellt eine Bescheinigung aus, die Angaben zu den Lernschwächen des Schülers enthält.

Wo findet der Nachhilfeunterricht statt?

Beratung und Information rund um das Thema Nachhilfe bekommen Sie zum Beispiel von der Schülerhilfe in Schermbeck.

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André Elschenbroich
Moin, ich bin André Elschenbroich. Vielen bekannt unter dem Namen Elsch. Der Eine oder Andere verbindet mich noch mit der WAZ, bei der ich 1988 als freiberuflicher Fotojournalist anfing und bis zur Schließung 2013 blieb. Darüber hinaus war ich in ganz Dorsten und der Region gleichzeitig auch für den Stadtspiegel unterwegs. Nachdem die WAZ dicht machte, habe ich es in anderen Städten versucht, doch es war nicht mehr dasselbe. In über 25 Jahren sind mir Dorsten, Schermbeck und Raesfeld mit ihren Menschen ans Herz gewachsen. Als gebürtiger Dorstener Junge merkte ich schnell: Ich möchte nirgendwo anders hin. Hier ist meine Heimat – und so freut es mich, dass ich jetzt als festangestellter Reporter die Heimatmedien mit multimedialen Inhalten aus unserer Heimat bereichern kann.