Schluss mit lustig – Abfallentsorgungssatzung für Glascontainer

Einwurfzeiten an Glascontainern in der Gemeinde Schermbeck

Um die Anwohner in der näheren Umgebung von Glascontainer-Standorten vor unzumutbaren Lärmbelästigungen zu schützen, ist in der Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Schermbeck geregelt, dass die Depotcontainer für Glas nur werktags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr benutzt werden dürfen.

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Wer sein Altglas zu anderen Zeiten entsorgt, verhält sich mit nicht nur rücksichtslos gegenüber seinen Mitbürgern, sondern begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.