Schermbecker Wölfin Gloria beschäftigt die Untere Naturschutzbehörde Bottrop

Der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bottrop liegt Antrag auf Entnahme der Wölfin vor

Bottrop(pd). Momentan wird das Thema Wolf in vielen Kommunen, nicht nur in Schermbeck, kontrovers diskutiert. So auch in Bottrop: Die Forderungen nach Entnahme der Wölfin Gloria (GW954f) – also einer möglichen Tötung – die sich seit 2018 im Wolfsgebiet Schermbeck aufhält, stehen dem Interesse gegenüber, den Wolf als streng geschützte Art im Ökosystem zu erhalten.

Aktuell liegt ein Antrag zur Entnahme von Gloria bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Bottrop vor. Die Stadtverwaltung befindet sich dazu und darüber hinaus in enger und regelmäßiger Abstimmung mit den involvierten Institutionen, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt.

Wolf-Gloria-im-Kreis-Wesel
Foto Archiv: Sabine Baschke

Gloria und ihr Rudel

Seit Frühjahr 2020 wurden neben Gloria ein weiterer männlicher Wolf (GW1587m) und seit Herbst 2020 ein Welpe im Wolfsgebiet Schermbeck nachgewiesen. Um das Verhalten des Schermbecker Rudels zu bewerten, hat die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) kürzlich eine gutachterliche Stellungnahme veröffentlicht.

In dieser heißt es, dass die Mehrzahl der Übergriffe genetisch Gloria zugewiesen werden konnten. Die Sorge, dass die Wölfin das aus Haltersicht problematische Verhalten an andere Rudelmitglieder weitergibt, konnte laut Stellungnahme bisher nicht bestätigt werden. Insgesamt ernähre das Rudel sich zudem hauptsächlich von Wildtieren, Nutztierrisse seien die Ausnahme.

Bei den Rissen handele es sich außerdem mehrheitlich um nicht oder nicht ausreichend geschützte Nutztiere. 2019 und 2020 kam es jeweils zu zwei bestätigten Tötungen von Nutztieren hinter empfohlenen Herdenschutzmaßnahmen – von insgesamt 18 bis 20 Nutztierrissen pro Jahr. Da diese Rissereignisse jedoch nicht in enger zeitlicher Abfolge stattfanden, kann hier laut DBBW von seltenen Ereignissen gesprochen werden. Dennoch wird das Verhalten des Rudels weiter eingehend beobachtet.

Der Wolf als geschützte Art

Der Wolf genieße als streng geschützte Art einen sehr hohen rechtlichen Schutzstatus, sodass vor einer Entnahme alle anderen zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen sind. Die massive Ausweitung der Schutzmaßnahmen mit Einsatz von elektronischen Weidezäunen steht an erster Stelle.

Die Entscheidung, ob der Wolf letztendlich entnommen werden darf oder nicht, muss mit weiteren Stellen abgestimmt werden. Dazu zählen das LANUV, das MULNV und alle anderen betroffenen Kreise und Städte im ausgewiesenen Wolfsgebiet Schermbeck.