Schermbecker Vergabeordnung wird gelockert

Schermbeck Um schneller auf Zuweisungen von Flüchtlingen reagieren zu können, wurde heute in einer Sondersitzung des Gemeinderates die gemeindliche Zuständigkeitsordnung geändert. Für die Vergabe von Bauleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes von 5,186 Millionen Euro (netto) sowie für Dienst- und Lieferleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes von 207 000 Euro (netto) sind keine förmlichen Ausschreibungsverfahren mehr nötig, sofern die Aufträge im Zusammenhang mit der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen stehen.
Die CDU konnte sich mit ihrem Vorschlag durchsetzen, dass die Regelung bis zum 31.12. 2016 gilt. Die SPD scheiterte mit ihrem Antrag, die Wertgrenze von derzeit 15 000 Euro nur auf 50 000 Euro zu erhöhen. Mit den Stimmen der CDU wurde die Wertgrenze für Vergaben auf 100 000 Euro festgelegt. H. Scheffler

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Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.