Schermbecker Motte soll ein Denkmal werden

 Eintragung eines Bodendenkmals im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 48  „Wohnanlage am Mühlenbach“.

In der nächsten Sitzung des gemeindlichen Planungs- und Umweltausschusses am 15. Mai wird auch die Motte im Baugebiet am Mühlenbach beraten. Die Gemeindeverwaltung schlägt vor:

Grabung am 17. März 2004. Foto Scheffler
Grabung am 17. März 2004. Foto Scheffler

Beschlussvorschlag:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Gemeinde Schermbeck beschließt,  noch zu konkretisierende Flächen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 48 „Wohnanlage am Mühlenbach“ gem. § 3 Denkmalschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) in die Denkmalliste der Gemeinde Schermbeck, einzutragen.

Begründung:

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 48 „Wohnanlage am Mühlenbach“ wurde u. a. das LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland – als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Weder zum Bebauungsplanverfahren, das 2012 durchgeführt wurde, noch zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2010 lagen für das Plangebiet dem LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland – konkrete Anhaltspunkte für die Existenz von Bodendenkmälern vor, sodass von dort im Rahmen der Verfahren keine Bedenken vorgetragen wurden. Erst durch einen Luftbildbefund wurden eindeutige Hinweise auf erhaltene Bodendenkmalsubstanz geliefert. Aufgrund dieser Befunde musste davon ausgegangen werden, dass sich um Untergrund des Plangebietes archäologisch relevante Überreste einer mittelalterlichen Motte und einer Grabenanlage erhalten haben.

Farblich verfremdetes Luftbild des Baugebietes am Mühlenbach aus dem Jahre 2010. Luftbild: Scheffler
Farblich verfremdetes Luftbild des Baugebietes am Mühlenbach aus dem Jahre 2010. Luftbild: Scheffler

Die zu diesem Zeitpunkt bereits laufenden Erschließungsarbeiten zur Herstellung von Kanal- und Baustraßen durch den Eigentümer wurden von Mitarbeitern der Außenstelle Xanten des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland – begutachtet. Dabei wurden erhaltene Grabenreste definitiv festgestellt und vorerst provisorisch in ihrer Lage dokumentiert. Es musste zunächst davon ausgegangen werden, dass sich im gesamten Bereich der Luftbildstrukturen die archäologische Hinterlassenschaft einer mittelalterlichen so genannten „Motte“ (also einer Niederungsburg, bestehend aus einem kreisförmigen Graben und einem künstlich aufgeschütteten Hügel in der Mitte) sowie einer neuzeitlichen Grabenanlage im Untergrund erhalten haben.

Klaus Wasmuth entdeckte auf einer alten Karte die ringförmige Anlage der Motte. Foto: Scheffler
Klaus Wasmuth entdeckte auf einer alten Karte die ringförmige Anlage der Motte. Foto: Scheffler

Diese eindeutig nachgewiesene Bodendenkmalsubstanz ist nach den gesetzlichen Vorschriften untersucht und geborgen und dokumentiert worden. Auf Veranlassung und Kosten des Eigentümers wurden die Erschließungsarbeiten im Bereich des durch Luftbildbefund nachgewiesenen Bodendenkmals unter archäologischer Fachaufsicht fortgeführt Es wurde geklärt, dass auf der Grundlage der Ergebnisse über weitere Maßnahmen entschieden wird.

Nachdem die Aufdeckung der Motte erfolgte, zeichneten sich Befunde ab die als Pfostengruben einer Bebauung zugesprochen werden. Weiterhin ist ein hölzerner Brunnen erhalten. Auch außerhalb des Mottengrabens zeigten sich an zwei Stellen archäologische Befunde, die eine weitergehende Untersuchung erforderten. Im Zuge dieser archäologischen Untersuchungen ist ein vorgeschichtlicher Siedlungsplatz nachgewiesen worden. Seitens des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland – wurde dem Eigentümer angeboten, diese weiteren archäologischen Untersuchungen durch die Außenstelle Xanten des Fachamtes zu veranlassen. Im Einvernehmen mit dem Eigentümer sind die weiteren Untersuchungen durchgeführt worden. Im Ergebnis verbleibt es festgestellte Befunde als Bodendenkmal zu sichern und eine entsprechende Eintragung in die Bodendenkmalliste der Gemeinde Schermbeck vorzunehmen.

Grabung am 5. März 2014. Foto Scheffler
Grabung am 5. März 2014. Foto Scheffler

Die abschließenden Berichte mit den konkret einzutragenden Flächen sowie der Eintragungstext stehen noch aus. Vertreter des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland – und der Außenstelle Xanten des Fachamtes werden an der Sitzung teilnehmen und Aussagen zum Bodendenkmal und ggf. auch schon zu einer möglichen Abgrenzung treffen.

Grabung am 9. April 2014. Foto Scheffler
Grabung am 9. April 2014. Foto Scheffler

Vor dem Hintergrund, dass kurzfristig die Veräußerung der Grundstücke erfolgt und entsprechende Bauanträge gestellt werden, bei denen der Denkmalschutz zu berücksichtigen ist, wird vorgeschlagen, sobald konkrete Flächenabgrenzungen vorliegen, eine Eintragung in die Denkmalliste der Gemeinde Schermbeck vorzunehmen.

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Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.