Die Fraktion „Bürger für Bürger“ hat das Ministerium für Inneres und Kommunales NRW in Düsseldorf angeschrieben.
Nachfrage zu den Jahresrechnungen 2009 und folgende
Ihre aktuelle Umfrage zum Stichtag 02.05.2013
Sehr geehrte Damen und Herren, wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, hat diese nach den gesetzlichen Vorgaben bis zum 31. Mai des Folgejahres abzugeben. Nach einer von Ihnen durchgeführten Umfrage zum Stichtag 02.05.2013 haben erst 72 % aller Kommunen den Jahresabschluss 2009 vorgelegt. Nunmehr schreiben wir das Jahr 2014 und sollen in Kürze über den Entwurf der Haushaltssatzung 2014 entscheiden. Welches Kreditinstitut leiht einem Unternehmer für eine Investition finanzielle Mittel, wenn er die Jahresabschlüsse der letzten 4 Jahre, 2013 einmal ausgenommen, nicht vorlegen kann?
Der Presse haben wir entnommen, dass die Stadt Dorsten durch das Innenministerium NRW aufgefordert wurde, den Jahresabschluss 2009 bis zum 01.10.2014 vorzulegen. Bei Nichteinhalten der Frist droht ein Zinsschaden bis zu 70.000 Euro. Wir bitten um Mitteilung, ob das Innenministerium NRW auch den übrigen ca. 116 Kommunen eine endgültige Frist zur Abgabe des Jahresabschlusses 2009 mitgeteilt hat? Wenn Ja, bis wann und ggf. mit welchen Sanktionen ist bei Nichtabgabe zu rechnen?
Vorbildlich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben hat sich die Gemeinde Raesfeld verhalten. Dort wurde bereits am 18.11.2013 der Jahresabschluss 2012 im Rat festgestellt und der Bürgermeister entlastet. Offenbar wurden hier frühzeitig die notwendigen Voraussetzungen für eine reibungslose Umstellung auf NKF geschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Roth
Fraktionsvorsitzender
Klaus Roth