Dem Gemeinderat Schermbeck wird am Mittwoch ein Vergleichsgutachten vorgelegt
Mit der Lage eines in der Planung befindlichen Gewerbegebietes im Grenzbereich zwischen Dorsten und Schermbeck befasst sich der Gemeinderat am Mittwoch (11.) in seiner zweiten Sitzung in der Dreifachturnhalle an der Erler Straße.
Hintergrund für die Beratung ist ein Beschluss der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) vom 6. Juli 2018. Damals wurde die Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr beschlossen.
„Der Regionalplan soll der Metropolregion Ruhr einen einheitlichen Handlungsrahmen für die künftige räumliche Entwicklung geben“, kennzeichnet der gemeindliche Bauamtsleiter Rainer Eickelschulte die Zielsetzung des Regionalplans.
Weil sich das Aufstellungsverfahren für den Gesamtplan verzögert hat, andererseits aber Gewerbeflächen dringend benötigt werden, soll auf Drängen der großen Ruhrgebietsstädte ein Teilplan für gewerbliche Bauflächen in regionaler Kooperation vorab beschlossen werden.
Erste Gespräche Schermbeck und Dorsten gab es 2005
Erste Gespräche über ein interkommunales Gewerbegebiet zwischen Schermbeck und Dorsten gab es schon im Jahre 2005 und schon lange vor der Ankündigung des neuen Regionalplans hatten sich beide Kommunen für ein Gewerbegebiet im Bereich des Rüster Feldes ausgesprochen. Diese Meinung blieb bestehen, als man mit dem Beteiligungsverfahren zur Neuaufstellung des Regionalplanes Ruhr begann.
RVR beharrt auf Standort „Dorsten Emmelkamp“
Umso überraschter waren beide Kommunen, als im Teilplan für die regionalen Kooperationsstandorte nicht das gewünschte Gebiet „Dorsten/Schermbeck“ (Freudenberg/Rüster Feld) ausgewiesen wurde, sondern der Standort „Dorsten Emmelkamp“ (Emmelkämper Brauk), den der RVR bereits zu einem früheren Zeitpunkt avisiert hatte.
In der Sitzung des Schermbecker Planungs- und Umweltausschusses vom 22. Januar 2019 erfuhren die Ausschussmitglieder, dass der RVR trotz des von den Standortgemeinden favorisierten Alternativstandortes weiterhin auf dem Standort am Emmelkämper Brauk beharrte. Der RVR stützte sich dabei auf ein von ihm beauftragtes Gutachten, das im April 2020 vom Planungsbüro „Bosch & Partner“ erstellt wurde.
Lücken- und fehlerhaftes Gutachten
Dieses Gutachten erwies sich aus der Sicht der beiden Kommunen Dorsten und Schermbeck als so lückenhaft und fehlerhaft, dass von ihnen gemeinsam ein unabhängiges Vergleichsgutachten zu beiden Standorten in Auftrag gegeben wurde. Dieses 73 Seiten umfassende Gutachten „Standortvergleichsbewertung Emmelkämper Brauk/Rüster Feld“ wurde von der Recklinghäuser Planungsfirma „L + S, Landschaft + Siedlung AG“ an 2. November fertiggestellt.
Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass dem Kooperationsstandort „Rüster Feld“ aus vielfältigen Gründen eindeutig der Planungsvorzug gegenüber dem Kooperationsbereich „Emmelkämper Brauk“ zu geben sei.
Innerhalb der Lärmbelästigungszone
Die Gutachter untersuchten unter anderem standörtliche Besonderheiten. Die von der Autobahn A 31 herrührenden Lärmimmissionen betreffen in beiden Bereichen keine Wohngebiete. Die Naherholungsgebiete im Emmelkamp liegen allerdings vollständig innerhalb der Lärmbelästigungszone.
Im Rahmen der Untersuchung lufthygienischer Aspekte kommen die Gutachter zu der Feststellung, dass bei einer pauschal angenommenen Immissionsreichweite von 300 Metern aufgrund der vorherrschenden Windrichtungen West und Südwest die Belastungen am Emmelkamp größer sind. Außerdem seien am Standort Emmelkamp wegen der östlich gelegenen geschlossenen Wohnsiedlungsgebiete von Dorsten-Holsterhausen erheblich mehr Personen betroffen.
Analyse der schutzwürdigen Böden
Beim Vergleich der Schutzgebiete und Bestandteile des Biotopverbundes stellten die Gutachter fest, dass im Emmelkamp ein größerer prozentualer Anteil schutzwürdig ist. Die Analyse der schutzwürdigen Böden ergab, dass solche im Rüster Feld nicht vorkommen, während der im Emmelkamp großflächig verbreitete Anmoorgley als Kohlenstoffsenker eine hohe Bedeutung für den Klimaschutz haben. Mit Blick auf die Trinkwasserversorgung weisen beide Suchbereiche keine regionalplanerisch relevanten Unterschiede auf.
Erholungsfunktion beider Standorte
Die Erholungsfunktion beider Standorte wurde untersucht. Dem Rüster Feld bescheinigen die Gutachter „keine hervorgehobene Erholungsfunktion“. Der Standort Emmelkamp zeichne sich „durch ein dichteres Rad- und Fußwegnetz aus“.
Die Gutachter haben auch für den Emmelkamp stärkere Zielkonflikte mit der Landschaftsplanung ausgemacht.
Direkte Anbindung an die Autobahn.
Deutliche Unterschiede zeigen beide Bereiche bezüglich der verkehrlichen Erschließung und der infrastrukturellen Gegebenheiten. Der Emmelkamp verfügt über keine direkte Anbindung an die Autobahn oder an das Schienennetz. Das Rüster Feld hat eine direkte Anbindung an die Autobahn.
In der Zusammenfassung der genannten und noch weiterer aufgeführter Vergleichsaspekte kommen die Gutachter zu der Auffassung, „dass der im bisherigen Entwurf des Regionalplans enthaltene Kooperationsstandort Emmelkamp eine erheblich geringere Konformität mit den Leitvorstellungen der Landes- und Regionalplanung gegenüber dem Kooperationsstandort Rüster Feld besitzt.
Umweltprüfung
Auch hinsichtlich der Umweltprüfung ist das Rüster Feld gegenüber dem Emmelkamp zu bevorzugen.“ Durch die Nutzung des Standorts Emmelkamp werde zudem die letzte noch verbliebene Engstelle des Freiraumzusammenhangs zwischen den Gebieten für den Schutz der Natur der Lippeaue im Süden und der Uefter Mark im Norden unwiederbringlich geschlossen. Demgegenüber verbleibe westlich des Standorts Rüster Feld ein Freiraumzusammenhang, der nur unwesentlich eingeengt werde. H. Scheffler
Info:
Auf der Basis des vorgelegten Standortvergleichsgutachten schlägt die Verwaltung den Politikern vor, am Mittwoch den RVR aufzufordern, in seiner bisherigen Planung den Standort „Emmelkämper Brauk“ durch den Standort „Rüster Feld“ zu ersetzen. Bis zum 30. November müssen das Gutachten und der Beschluss des Gemeinderates dem RVR vorliegen.