Keine Entnahme der Wölfin im Wolfsgebiet Schermbeck – Urteil vom 06.05.2021 Verwaltungsgericht Düsseldorf
Dazu schreibt der Schafzuchtverband: Die Kammer habe nicht die Überzeugung gewinnen können, dass der Schäfer auch in Zukunft mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit und der gebotenen Häufigkeit von Übergriffen der Wölfin „Gloria“ auf seine Herde betroffen sein werde, die einen ernsten wirtschaftlichen Schaden für ihn befürchten ließen.
Selbst wenn es der Wölfin in Einzelfällen gelungen sein sollte, den empfohlenen und dem Schäfer zumutbaren Herdenschutz in Gestalt von Elektrozäunen zu überwinden, so gebe es derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die Wölfin zunehmend auf die Bejagung von Schafen spezialisiert hätte und Herdenschutzzäune hiergegen keinen Schutz mehr bieten würden.
Befürchtet hatten wir dieses Urteil, die Begründung erscheint uns jedoch fragwürdig. Wenn man bedenkt, wie viel Zeit zwischen Entnahmeantrag, Klage und Urteil vergangen ist, lässt es sich schwer nachvollziehen. Mittlerweile hat der betroffene Schafhalter einen Stall gebaut und hält seine Herde deutlich mehr im Stall, als es in der Schafhaltung üblich ist. Es ist nicht absehbar, wie lange diese Stallhalung finanzierbar bleibt.
Es wurden Weiden getauscht, damit die Schafe nicht mehr im stark gefährdeten Bereich weiden müssen. Nicht jeder Schäfer hat die Möglichkeit einen Stall für ganzjährige Stallhaltung zu bauen – dies wäre für die Schafhaltung, mit der großflächig Landschaftspflege und Deichschutz betrieben wird, auch widersinnig.
Nicht hinnehbar
Es ist nicht hinnehmbar, dass Schäfer zur Vermeidung eines wirtschaftlichen Schadens durch den Wolf nun den wirtschaftlichen Schaden für die Stallhaltung und den Stallbau in Kauf nehmen sollen.
Das Ministerium fordert in der Pressemeldung vom 07.05.2021 erneut stärkeren und flächendeckenden Herdenschutz, weigert sich aber gleichzeitig diesen Herdenschutz auch wirklich flächendeckend zu finanzieren. Weiterhin werden Arbeits- und Folgekosten nicht finanziert.
Zudem bestehen Fördermöglichkeiten nur in den ausgewiesenen Gebieten.
Das Gutachten des Landesverwaltungsgerichts beruht auf Einschätzungen der ehrenamtlichen Wolfsberater und des LANUV, die nach eigener Aussage keine Experten im Zaunbau sind und nicht die Expertise besitzen, Zäune auf ihre Tauglichkeit zu prüfen.
Der Schafhalter hat ein ein Viertel seines Bestandes durch Wolfsübergriffe der genannten Wölfin verloren und doch sieht das Gericht keinen ernsten wirtschaftlichen Schaden. Die Hauptfrage bleibt: ab wann ist ein ernster Schaden auch offiziell ein ernster Schaden. Oder möchte man uns sagen, dass ein Schaden an Weidetieren nie so ernst sein wird, dass er eine Wolfsentnahme rechtfertigen wird?