RWW testet Notstromanlage im Wasserwerk Dorsten

(pd). Die RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft testet ihre Anlage zur Notromversorgung in ihrem Wasserwerk in Dorsten in der Nacht von Dienstag, 28., auf Mittwoch, 29. September, gegen 1.30 Uhr.

Vom Wasserwerk Dorsten-Holsterhausen versorgt RWW ihre Kunden in Dorsten, Gladbeck, Teilen Oberhausen, Bottrops und Schermbecks sowie Raesfeld-Erle.

  • Stromausfall wird simuliert
  • Versorgungssicherheit steht im Fokus

Ein Zeitpunkt, bei dem die Wassernachfrage erfahrungsgemäß am geringsten ist. Damit der rund zweistündige Tests möglich ist, stellt RWW vorab die Versorgung ihrer Kunden über andere technische Anlagen sicher. Dann steht Trinkwasser aus den Behältern in Oberhausen und Gladbeck sowie aus den beiden Wasserwerken in Mülheim bereit. Die Vernetzung der Anlagen untereinander und vorhandene Redundanzen erlauben derartige Schritte. Für die Testdauer können kleine Mengen- und Druckschwankung sowie leichte Trübungen möglich sein. In letzterem Fall sollte man das Wasser einen Moment laufen lassen, bis es wieder klar ist.

Die Notstromanlage hat bisher alle notwendigen Nachweise ihrer Leistungsfähigkeit erbracht. RWW-Produktionsleiter Dr. Michael Plath blickt zuversichtlich auf die letzte Phase der Tests: „Jetzt steht noch die Simulation eines vollständigen Stromausfalls an, bei dem die Netzersatzanlage automatisch in Betrieb gehen sollte, um die Stromversorgung des Wasserwerks komplett zu übernehmen.“

Mittelspannungsanlage wird gezielt vom Netz getrennt

Bei diesem simulierten Ausfall wird die Mittelspannungsanlage gezielt vom Netz getrennt und so der auf dem Wasserwerk befindlichen Notstromanlage ein Stromausfall „vorgespielt“. In diesem Fall soll die Anlage selbstständig starten. Dieser Vorgang wird unter realen Bedingungen durchgeführt.

Mit dem Bau der Notstromanlage ist das Wasserwerk Dorsten-Holsterhausen auf einen möglichen Ausfall der öffentlichen Stromversorgung vorbereitet. Zwei Diesel-Generatoren erzeugen im Bedarfsfall so viel Strom, dass alle Gewinnungs-, Aufbereitungs- und Förderanlagen mit dem vorhandenen Kraftstoff uneingeschränkt mindestens 72 Stunden weiter betrieben werden können und die Versorgung der Kunden aufrechterhalten bleibt.

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