Rettungsdienstbedarfsplan beschäftigt Fachausschuss

Optimierungen in der Notfallrettung sieht er unter anderem in Standortverlegungen und Errichtungen neuer Standorte für Rettungswachen.

Eine rege Diskussion gab es am Montag, 03. Dezember 2018, in der Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Rettungswesen und Ordnungsangelegenheiten zur Rettungsdienstbedarfsplanung im Kreis Wesel.

Die Kreisverwaltung informierte die Ausschussmitglieder über den aktuellen Sachstand.

Derzeit erstellt der Gutachter (die Firma ORGAKOM Analyse + Beratung GmbH aus Waldbronn) einen Entwurf des neuen Rettungsdienstbedarfsplans. „Sobald dieser Entwurf der Kreisverwaltung vorliegt und intern erörtert worden ist, beginnt der politische Beratungs- und Entscheidungsprozess“, erklärte Vorstandsmitglied Dr. Lars Rentmeister. Er betonte: „Aktuell gibt es noch keine vom Kreis Wesel gebilligten, sondern lediglich die vom Gutachter eingebrachten Vorschläge.“

Die Kreisverwaltung plant einen Kreistagsbeschluss für den ersten Sitzungszug des kommenden Jahres. Dr. Rentmeister wies noch einmal darauf hin, „dass auch die Räte der großen kreisangehörigen Städte Dinslaken, Moers und Wesel als Träger eigener Rettungswachen dem Rettungsdienstbedarfsplan zustimmen müssen.“
Folge des neuen Rettungsdienstbedarfsplans wird auch eine neue, ebenfalls durch den Kreistag zu beschließende Rettungsgebührensatzung sein.

Rainer Gardemann (CDU): „Meiner Meinung nach haben wir als Entscheider bisher zu wenig Informationen von der Kreisverwaltung bekommen. Ich wünsche mir, dass zukünftig besser kommuniziert wird. Die Hauptsache ist aber, dass es keine Verschlechterung des Rettungsdienstes gibt.“

Thomas Cirener (SPD): „Die Verwaltung hat sich an den Zeitplan gehalten und die Kommunen informiert. Das Vorgehen der Kooperation hat zur Verunsicherung der Bevölkerung beigetragen.“

Jürgen Bartsch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): „Die Kommunikation seitens der Verwaltung in Richtung Politik war unglücklich. Tatsache ist, dass die Menschen besorgt sind.“

Dr. Rentmeister erklärte: „Die Kommunikation kann sicher verbessert werden. Dazu planen wir einen Termin im Kreishaus für alle kreisangehörigen Kommunen und die Politik, sobald der Entwurf seinen verwaltungsinternen Weg gegangen ist. Dort wird es natürlich auch die Möglichkeit für Fragen geben. Selbstverständlich wird auch der Gutachter vor Ort sein.“

Ausschussvorsitzender Michael Nabbefeld fasste abschließend zusammen: „Es ist nicht alles rund gelaufen, die Menschen im Kreis sind besorgt, darum ist es nun umso wichtiger, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen, um die rettungsdienstliche Versorgung im Kreisgebiet zu verbessern!“

Hilfsfrist von 12 Minuten

Zur Erinnerung: Im ersten Schritt hatte der Gutachter die Einsatzdaten der Kreisleitstelle ausgewertet. Die Analyse der Hilfsfristen zum „Status Quo“ ergab, dass die im Rettungsdienstbedarfsplan kreisweit festgelegte Hilfsfrist von 12 Minuten in 88,67 Prozent aller Fälle erreicht wird, nach allgemeiner Auffassung ist jedoch ein Wert von mindestens 90 Prozent zu erreichen. Daraufhin hat der Gutachter Vorschläge zur kreisweiten Verbesserung der rettungsdienstlichen Versorgung unterbreitet. Optimierungen in der Notfallrettung sieht er unter anderem in Standortverlegungen und Errichtungen neuer Standorte für Rettungswachen.

Mitte September hat die Kreisverwaltung allen kreisangehörigen Kommunen die gutachterlichen Vorschläge vorgestellt und ihnen die Möglichkeit eingeräumt, dazu Stellung zu nehmen. Der Kreis hat dann die Anmerkungen der Kommunen an den Gutachter weitergeleitet und darum gebeten, die Inhalte im Zuge der Erstellung des Entwurfs des Rettungsdienstbedarfsplans zu berücksichtigen.

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