Resolution beschlossene Sache

Schermbecker Gemeinderat beschließt Resolution

SCHERMBECK. „Wir haben genehmigte Deponien. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass dort Stoffe gelagert werden dürfen, die gesundheitsschädlich für Bürger sind“, sagte einleitend zur Resolutionsabstimmung Bürgermeister Mike Rexforth.

Sondermülldeponie des Regionalverbandes Ruhrgebiet

Zur Wahrung von kommunalen Belangen gegenüber den Betreibern von Deponien in Schermbeck-Gahlen verabschiedete der Gemeinderat einstimmig am Mittwoch eine Resolution. 

Fünf Formulierungsvorschläge legte die Verwaltung vor:

Der Gemeinderat fordert die Deponiebetreiber und die zuständigen Behörden auf, mitzuteilen, ob geringer strahlender Abfall, unter anderem aus dem Rückbau von Atomkraftwerken in NRW und anderen Bundesländer, eingelagert wurde, bzw. noch zur Einlagerung noch zugelassen werden soll.

Die Verwaltung der Gemeinde wird beauftragt, eine Petition an den Gesetzgeber zu richten, mit der die gegenwärtigen Eigenkontrollen von neuen und aktuellen Deponien und Abgrabungsverfüllungen im Gesetz auf eine durch unabhängige externe Institution zurückgeführt wird.
Diese sollen auf Kosten der Betreiber von den Aufsichtsbehörden beauftragt werden. Auf die nicht fortsetzungswürdigen Erfahrungen der Standortgemeinde Schermbeck zur Deponieeigenkontrolle ist hinzuweisen.

Beauftragt werden soll in einem Antrag bei den zuständigen Behörden und Verbänden eine dauerhafte Aufstellung einer Luftmessstation im Bereich Heisterkamp. Diese Station soll neben den deponietypischen Schadstoffen auch ein Monitoring zur radioaktiven Belastungen ermöglichen.

Es soll darüber hinaus auch geprüft werden, ob es Kooperationsmöglichkeiten mit unabhängigen Umweltverbänden gibt.

Radioaktivität Mülldeponie Schermbeck

Prüfen auf Giftstoffe

Ergänzt wurden die Punkte der Verwaltung durch Vorschläge des Gahlener Bürgerforums (GBF), die sich auf die wieder verfüllte Tongrube Mühlenberg beziehen.
Hier wird vom Kreis Wesel erwartet, diesen Bereich auf mögliche andere Giftstoffe aus Ölpellets durch einen neutralen Gutachter untersuchen zu lassen.

In einem weiteren Punkt fordert das GBF den Kreis Wesel auf, Schadenersatzansprüche gegen mögliche Störer und Verantwortliche, insbesondere gegen die Ruhr Öl GmbH, für das Einbringen von illegalem Abfall in die wiederverfüllte Tongrube zu prüfen und durchzusetzen.

Darüber hinaus wird der Kreis Wesel aufgefordert, die von der Firma Nottenkämper hinterlegte bzw. noch vorhandene Sicherheitsleistung für sogenannte Ewigkeitskosten in Höhe von derzeit 321.268 DM auf 10 Mio. Euro zu erhöhen.

Kein Naturschutzgebiet auf der Deponie

Die Forderung, dass das über die Regionalplanung neue Naturschutzgebiet auf dem Privateigentum der Deponieanwohner in Schermbeck/Gahlen auf den Bereich der Sondermülldeponie Hünxe/Schermbeck im Umfeld der Deponie zu verlegen, wurde gestrichen.

Die Gesundheit der Bürger sei, so Mike Rexforth, ein sehr bedeutsames und damit schützenswertes Gut. „Mit der Resolution kann vonseiten der Gemeinde ein Beitrag zur Sachverhaltsklärung und Interessenwahrung angestoßen werden. Zumal hat die Gemeinde als Standortkommune keine rechtlichen Befugnisse, sodass die einzige Möglichkeit ist, seinen Forderungen Ausdruck zu verleihen“.

Petra Bosse