Repräsentative Wahlstatistik bei der Europawahl

Rund 3000 Briefwahlbezirke in NRW – Repräsentative Wahlstatistik bei der Europawahl am 26.05.2019


Kreis Wesel (pd). Kreiswahlleiter Dr. Lars Rentmeister informiert darüber, dass auch bei der Europawahl am 26.05.2019 wieder die sogenannte Repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird.

Der Bundeswahlleiter hat in einem Stichprobenverfahren die Auswahl der Brief- und Urnenwahlbezirke getroffen, die bei der Europawahl 2019 für die Wahlstatistik nach Alter und Geschlecht herangezogen werden.
In 485 der etwa 13.000 Urnenwahlbezirke und in 84 der rund 3000 Briefwahlbezirke in Nordrhein-Westfalen wird mit nach Geschlecht und Geburtsjahr gekennzeichneten Stimmzetteln gewählt.

Im Kreis Wesel wird in insgesamt 18 Wahlbezirken in Dinslaken, Hünxe, Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Sonsbeck, Voerde, Wesel und Xanten die Repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Briefwahlbezirke im Kreis Wesel wurden nicht in die Repräsentative Wahlstatistik einbezogen.


Das Wahlstatistikgesetz schreibt das seit langem bekannte und praktizierte Verfahren rechtsverbindlich fest und gewährleistet die Wahrung des Wahlgeheimnisses bei den Erhebungen. Für die Wahrung des Wahlgeheimnisses werden insbesondere folgende Schutzmaßnahmen angeordnet:
·        Festlegung einer Mindestzahl von 400 Wahlberechtigten je Stichprobenwahlbezirk
·        Festlegung einer Mindestzahl von 400 Wählerinnen und Wählern je Stichprobenbriefwahlbezirk
·        Zusammenfassung der Geburtsjahrgänge zu Gruppen, so dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Wählerinnen und Wähler möglich sind
·        Trennung der für die Stimmenauszählung und der für die statistische Auswertung zuständigen Stellen
·        Verbot der Zusammenführung von Wählerverzeichnissen und gekennzeichneten Stimmzetteln
·        Strenge Zweckbindung für die Statistikstellen hinsichtlich der ihnen zur Auswertung überlassenen Wahlunterlagen
·        Verbot der Veröffentlichung einzelner Wahlbezirksergebnisse nach Alter und Geschlecht

Die Wahlberechtigen der Wahlbezirke, in denen die Repräsentativerhebung durchgeführt wird, werden hierüber u. a. durch einen Hinweis auf der Wahlbenachrichtigung sowie durch einen entsprechenden Hinweis im Wahlraum informiert.

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