Polizei NRW – Corona-Schutzverordnung – Bußgeldkatalog

Infektionsschutz – Flyer der Polizei NRW zu Bußgeldern bei Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung

Die Polizei NRW hat einen Flyer herausgegeben, der die Bußgelder verdeutlich, die bei Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung drohen.

Innenminister Herbert Reul: „Das sind harte Strafen. Aber wer nicht hören will, muss eben zahlen oder wird aus dem Verkehr gezogen. Es geht hier schließlich nicht um eine Kleinigkeit, sondern um die Gesundheit und das Leben von Millionen Menschen. Die Ordnungsämter und die Polizei werden die Maßnahmen mit Augenmaß, aber mit aller notwendigen Härte durchsetzen.“

Bußgeldkatalog Polizei Coronakrise

Zu den Ordnungswidrigkeiten gehören zum Beispiel Picknicken und Grillen in der Öffentlichkeit. Dafür werden 250 Euro Bußgeld verhängt. Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit, muss jede Person 200 Euro Bußgeld bezahlen. Wer gegen ein Besuchsverbot, zum Beispiel in einem Altenheim oder Krankenhaus verstößt, muss 200 Euro Bußgeld bezahlen. Die Sätze gelten für einen Erstverstoß. In besonders schweren Fällen werden sie verdoppelt. Bei Wiederholungsfällen können bis zu 25.000 Euro Bußgeld verhangen werden.