Planungsverfahren im Kreis Wesel

Regionalverband Ruhr bringt zwei Planungsverfahren im Kreis Wesel auf den Weg –
Voraussetzungen für interkommunales Gewerbegebiet am Standort Bergwerk West geschaffen

Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat in seiner Funktion als Regionalplanungsbehörde auf dem Gebiet der Städte Kamp-Lintfort, Rheinberg und Moers dem Planungsausschuss zwei Planänderungsverfahren vorgelegt.

Das erste Verfahren betrifft Flächen des ehemaligen Bergwerkes West in Kamp-Lintfort. Durch den Abschluss eines Regionalplanänderungsverfahrens schafft der RVR die Grundlage, in Kamp-Lintfort ein 30 Hektar großes, interkommunales Gewerbegebiet als Logistikstandort mit überregionaler Bedeutung zu entwickeln. Die Fläche des Kohlenlagers südöstlich des Bergwerks West wird im Regionalplan dementsprechend als „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung“ (GIB) festgelegt werden.

Martin Tönnes, Bereichsleiter Planung beim RVR: „Für den Regionalverband Ruhr ist die enge Zusammenarbeit der Städte Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vlyn und Rheinberg beispielgebend für eine erfolgreiche Entwicklung von Gewerbeflächen. Damit wird eine städtebauliche, sozial verträgliche und wirtschaftlich vertretbare Wiedereingliederung der Flächen erreicht und Arbeitsplätze geschaffen. Gleichzeitig wird durch die Nachnutzung einer industriellen Brachfläche die Neuinanspruchnahme des Freiraums weitestgehend vermieden. Erneut beweist sich diese interkommunale Kooperation als ein Gewinn für den Kreis Wesel, die der RVR positiv begleitet und unterstützt.“

Das zweite Verfahren befasst sich mit der Halde Kohlenhuck in Moers. Mit Stilllegung des Bergwerkes West in Kamp-Lintfort Ende 2012 wurde auch der Schüttbetrieb des Bergematerials auf der Halde Kohlenhuck eingestellt. Die ursprünglich erheblich größere geplante Aufschüttung der Halde, die neben dem Stadtgebiet Moers auch Gebiete der Städte Kamp-Lintfort und Rheinberg umfasst, kann aufgrund fehlender Schüttvolumina nicht mehr entstehen. Somit können andere Überlegungen zur Nachnutzung dieses Bereichs stattfinden.

Im Zuge der Arbeiten an einem neuen Flächennutzungsplan beabsichtigt die Stadt Moers, die Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich planungsrechtlich zu steuern. Nach einem gesamträumlichen Planungskonzept wurden im Bereich der Halde Kohlenhuck zwei geeignete Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ermittelt. Die Umsetzung dieser städtebaulichen Ziele im Bereich der Halde erfordert eine Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99).

Derzeit plant eine Investorengruppe im Bereich der Halde Kohlenhuck auf dem Gebiet der Stadt Moers die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen mit jeweils180 m Gesamthöhe. Zwei Anlagen sollen direkt auf dem Haldenplateau errichtet werden, zwei Anlagen nordwestlich der geschütteten Halde auf landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen.

Mit der Aufhebung der bergbaulichen Zweckbindung, Änderung von Wald-, Gewässer- und Freiraumdarstellungen in allen drei Städten und Festlegung eines Windenergiebereichs auf dem Gebiet der Stadt Moers sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen sowohl für die städtebaulichen Ziele der Stadt Moers als auch für den Windpark geschaffen werden.

Die vorliegenden Planungen, die mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung übereinstimmen, werden als regionalplanerisch verträglich beurteilt. Nach der erfolgreichen und einstimmigen Beratung im Planungsausschuss wird die RVR-Verbandsversammlung am 12. Dezember 2014 über den Erarbeitungsbeschluss für den Windenergiebereich und über den Aufstellungsbeschluss für den Logistikstandort abschließend beraten und entscheiden.

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